Sankt Gallen Täter ist nicht schuldfähig

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Letzten August verletzte ein 44-jähriger Schweizer einen jungen Mann in Sankt Gallen mit dem Messer tödlich. Heute Donnerstag steht er vor Gericht.

Täter Sankt Gallen
Am 4. August 2017 stach der Beschuldigte einen jungen Mann in der St. Galler Innenstadt nieder. Blumen erinnerten noch Tage danach an die tragische Tat. Das Kreisgericht St. Gallen befasst sich am Donnerstag mit dem Fall. (Archivbild) - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Im August 2017 verletze ein 44-jähriger einen jungen Mann tödlich mit einem Messer.
  • Heute Donnerstag steht er vor dem Kreisgericht in Sankt Gallen.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine kleine Verwahrung.

Am 4. August 2017 war an der Marktgasse in Sankt Gallen ein 22-jähriger Schweizer vor einem Café schwer verletzt worden. Das Opfer verstarb vier Tage nach dem Angriff im Spital.

Ein heute 44-jähriger Mann wurde danach verdächtigt, den jungen Mann mit einem Messer attackiert zu haben. Der Mann steht heute Donnerstag vor dem Kreisgericht in Sankt Gallen.

Laut Anklageschrift glaubte der Beschuldigte, ein Mitglied eines «Sexporno-Filmrings» und Verkäufer von brutalen Porno-Videos töten zu müssen. Den Auftrag soll er von ehemaligen Kandidatinnen von Schönheitswettbewerben und besorgten Müttern erhalten haben. Das Opfer hatte er zufällig ausgesucht, er glaubte im 22-Jährigen «seine Zielperson» erkannt zu haben.

Täter handelte in Sankt Gallen im Wahn

Der Beschuldigte war gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. Er leide an einer bekannten paranoiden Schizophrenie. Zur Tatzeit habe er sich in einem Wahn bewegt und sei nicht mehr in der Lage gewesen, die Realität wahrzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft beantragt im «selbständigen Massnahmenverfahren» eine stationäre therapeutische Massnahme (kleine Verwahrung). Dieses spezielle Verfahren ist relativ selten. Es kommt am Donnerstag aber trotzdem zur Verhandlung. Die Eltern und Geschwister des Opfers wollen vor Gericht eine Zivilforderung geltend machen.

Der Beschuldigte befindet sich seit dem 26. Februar 2018 im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Falls das Gericht eine stationäre therapeutische Massnahme verhängt, kann diese in einer ersten Phase maximal fünf Jahre dauern. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

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