Sankt Gallen will kein generelles Veranstaltungsverbot
Die vorberatende Kommission des Kantonsrats Sankt Gallen hat sich erneut mit Veranstaltungen vor extremistischem Hintergrund befasst.
Das Wichtigste in Kürze
- Der St. Galler Kantonsrats hat sich erneut mit extremistischen Veranstaltungen befasst.
- Er spricht sich für eine gesetzliche Grundlage aber gegen ein generelles Verbot aus.
- Im Einzelfall soll die Kantonspolizei entscheiden.
Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats spricht sich für eine gesetzliche Grundlage aber gegen ein generelles Verbot aus. Im Einzelfall soll die Kantonspolizei entscheiden.
Im Oktober 2016 fand in Unterwasser im Toggenburg ein Rechtsrock-Konzert mit rund 5'000 Neonazis aus dem In- und Ausland statt. Die Polizei war vom Grossanlass überrumpelt und griff nicht ein.
Die Veranstaltung löste politische Diskussionen aus – auch im St. Galler Kantonsrat. Im April 2017 überwies eine klare Mehrheit von 80 gegen 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen eine Motion der CVP-GLP-Fraktion. Darin wurde ein gesetzliches Verbot von Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund verlangt.
Keine extremistischen Veranstaltungen in Sankt Gallen
In der vergangenen Novembersession wurde das Geschäft kontrovers diskutiert. Der Kantonsrat war sich einig, dass man keine extremistischen Veranstaltungen im Kanton Sankt Gallen will. Der von der Regierung vorgeschlagene Artikel wurde jedoch als zu unpräzise beurteilt. Schliesslich fand sich eine Mehrheit, die den entsprechenden Artikel an die vorberatende Kommission zurückwies.
Diese unterbreitet dem Kantonsrat nun einen alternativen Vorschlag für eine gesetzliche Grundlage. Dabei liess sich die vorberatende Kommission durch eine Fachperson beraten, wie die Staatskanzlei von Sankt Gallen am Montag mitteilte. Benjamin Schindler, Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, zeigte der Kommission die Möglichkeiten und Grenzen des kantonalen Gesetzgebers für ein Veranstaltungsverbot von extremistischen Anlässen auf.
Die vorberatende Kommission ist einhellig der Meinung, dass der Kerngehalt der Grundrechte unantastbar sei. Deshalb hat sie beschlossen, dass kein generelles Verbot beantragt werden soll. Vielmehr soll ein Verbot einer Veranstaltung immer im Einzelfall beurteilt und ausgesprochen werden, wie es im Communiqué weiter heisst.
Kantonspolizei als zuständige Behörde
Dafür sei eine zentrale Behörde nötig, die über die relevanten Informationen, entsprechenden Mittel und Kompetenzen verfüge. Die vorberatende Kommission beantragt, die Kantonspolizei als zuständige Behörde zu bezeichnen.
Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Raum werden von der Kantonspolizei verboten. Also dann, wenn sie nicht mit der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung vereinbart werden können. Dadurch das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung massgeblich beeinträchtigen. Zudem beantragt die Kommission, dass beim Veranstaltungsverbot zwischen öffentlichem Raum und privatem Grund unterschieden werden soll.