Sanktions-System zur Umsetzung des Basler Bettelverbots beschlossen
Auf Grundlage eines Bundesgerichtsurteils hat die Basler Regierung ein Sanktionssystem zum Bettelverbot per Verordnung beschlossen.
Passives Betteln an sensiblen Orten in Basel soll nicht gleich mit einer Busse geahndet werden. Gestützt auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichts vom April 2023 hat die Basler Regierung am Dienstag auf Verordnungsebene ein Sanktionssystem zum Bettelverbot beschlossen.
Das Bundesgerichtsurteil habe festgehalten, dass das passive Betteln nur mit einer Busse geahndet werden dürfe, wenn vorangehende mildere Massnahmen erfolglos geblieben seien, schreibt die Regierung.
Kaskadensystem zur Regelung
So soll ein Kaskadensystem nun regeln, dass Bettelnde zuerst zu registrieren und polizeilich wegzuweisen seien. Im Wiederholungsfall seien diese abzumahnen und ihnen eine Busse anzudrohen. Und erst nach der dritten Widerhandlung seien sie zu büssen.
Ausländische Bettelei strenger bestraft
Diese würden bereits beim Erstkontakt aufgefordert, die Schweiz zu verlassen, weil sie gemäss Bundesgerichtsurteil die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen. Bei erneuter Widerhandlung wird die fehlbare Person gemäss Communiqué dem Migrationsamt zugeführt.