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Obwaldner Traditionsfirma wegen IT-Drama pleite – 30 Jobs weg

Keystone-SDA Regional
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Obwalden,

Die Abächerli Media AG stellt den Betrieb ein – ein Informatikdebakel besiegelt das Aus des Sarner Traditionsunternehmens. Rund 30 Jobs gehen verloren.

Abächerli AG Druckerei
Die Sarner Druckerei Abächerli Media AG meldet Konkurs an. - YouTube/Abächerli Media AG

Das Sarner Traditionsunternehmen Abächerli Media AG ist am Ende. Grund dafür ist ein Informatikdebakel, wie Verwaltungsrat und Geschäftsleitung auf der Website der Druckerei schreiben. Rund 30 Arbeitsplätze in der Region gehen verloren.

Das Ende der Firma sei hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass der ehemalige externe IT-Dienstleister im Juni 2022 versehentlich sämtliche Daten und Applikationen auf den Servern gelöscht habe. In der Folge sei es nicht gelungen, die Daten wiederherzustellen, schreibt die Unternehmensspitze.

Zuerst hatte CH Media über den Fall berichtet. Das komplette IT-System habe komplett neu aufgebaut werden müssen. Das habe zu erheblichen Umsatzausfällen geführt und sich massiv auf die Liquidität ausgewirkt.

750'000 Franken Schaden

Der entstandene Schaden sei auf über 750'000 Franken geschätzt worden. Die Versicherung des Verursachers habe nur einen Bruchteil davon übernommen. Von diesem Fiasko habe sich die Firma nicht mehr erholt.

In den letzten beiden Jahren sei der Druckmarkt zwar weiter geschrumpft. Die Abächerli Media AG habe sich aber bis Mitte 2024 teilweise besser entwickelt als der Markt. Allerdings seien die Umsätze seither relativ stark zurückgegangen.

Die Hausbank habe nun «den Stecker gezogen» und sämtliche Verträge gekündigt. Das habe zur sofortigen Zahlungsunfähigkeit geführt. Der Verwaltungsrat sei daher gezwungen gewesen, die Bilanz zu deponieren und Konkurs anzumelden.

Ende einer langjährigen Tradition

Die Ursprünge der Druckerei Abächerli in Sarnen gehen auf Josef Abächerli zurück, der ab den 1910er-Jahren eine Buchdruckerei betrieb.

Die heutige Abächerli Media AG wurde 1956 gegründet.

Kommentare

User #2803 (nicht angemeldet)

Als Experte aus diesem Sektor danke ich, dass hier viele Fehler zusammen kamen. Offensichtlich wurden auch die Rechtsmittel nicht ausgeschöpft, selbst wenn die Versicherung nicht zahlungswillig ist, hätte eine Klage wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht eingreicht werden müssen. Damit kann der Dienstleister direkt belangt werden.

User #5018 (nicht angemeldet)

Die Hausbank dürfte ihr Verhalten mit dem Finma Argument begründet haben

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