Bahnmitarbeiter klagen, dass Türen der Einheitswagen IV immer wieder Probleme machten. Doch die Schweizer Bundesbahnen lassen die Züge auf den Schienen.
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Auch Wagen mit Defekten dürfen weiterfahren, solange die Mängel gekennzeichnet und nicht sicherheitsrelevant sind. - KEYSTONE

Das Wichtigste in Kürze

  • Vergangene Woche verunfallte ein SBB-Zugbegleiter tödlich.
  • Die SBB lässt Züge mit Defekten weiterfahren.
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Vor einer Woche ist ein Zugbegleiter der SBB in Baden tödlich verunglückt. Grund: Eine Tür war defekt. Die Arbeitskollegen sind betroffen – und werfen vor, dass die Türen der betroffenen Einheitswagen IV immer wieder Probleme machen.

Nun fordert die Gewerkschaft, dass die Züge aus dem Verkehr gezogen werden.

Die Bundesbahnen haben aber vor kurzem eine interne Weisung herausgegeben, die der Redaktion «Tamedia» vorliegt. Darin steht, dass auch Fahrzeuge mit Schäden «an sicherheitsrelevanten Komponenten aus der Instandhaltung dem Betrieb übergeben werden». Das bedeutet, dass die SBB wissentlich Züge mit einem Defekt fahren lässt.

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Menschen gedenken dem SBB-Zugbegleiter, der vergangene Woche tödlich verunfallte. - KEYSTONE

Im Falle des Unfallzug in Baden heisst das: Hätte man im Vorfeld einen Fehler festgestellt, wäre die Tür verriegelt und mit einem Hinweis auf einem Zettel versehen worden. Der Wagen wäre aber trotzdem im Einsatz geblieben.

Laut der SBB sei dies eine gängige Praxis, die nun auch schriftlich festgehalten wurde. Zudem versichert sie, dass dieses Vorgehen nur erlaubt sei, wenn der Defekt nicht sicherheitsrelevant ist. Ein Beispiel dafür wäre eine kaputte Scheibe, die mit einer Folie gesichert wurde.

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