SBB zeigt Aargauerin an, weil sie GA der Schwester zeigt
Weil eine 22-Jährige bei einer Billet-Kontrolle das GA ihrer Schwester zeigte, wurde sie von der SBB angezeigt und hat nun eine 3200-Franken-Rechnung erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine junge Frau zeigte das GA ihrer Schwester und versuchte die SBB zu täuschen.
- Das GA war zu diesem Zeitpunkt aber gesperrt, der Kontrolleur vermutete einen Betrug.
- Die SBB zeigte die Aargauerin als Privatklägerin an, sie wurde per Strafbefehl verurteilt.
Diese Schwarzfahrt kam einer Aargauerin teuer zu stehen...
Anfangs Dezember 2022 war eine 22-Jährige mit dem Zug von Baden AG in Richtung Glanzenberg ZH unterwegs. Dabei wurde die junge Frau von einem Mitarbeiter der SBB kontrolliert. Die Aargauerin zeigte auf Anfrage vorschriftsgemäss ein GA auf ihrem Mobiltelefon vor.
Weil der Kontrolleur zu diesem Zeitpunkt bereits vermutete, dass es sich wahrscheinlich nicht um ihr eigenes GA handelt, verlangte er von der Frau einen Ausweis. Darüber berichtete zuerst «Argovia Today».
Nachdem sie sich nicht ausweisen konnte, forderte er sie auf, ein Personalienblatt auszufüllen. Dieser Aufforderung kam die junge Frau nach. Ihre Daten gab sie dabei stimmig zum GA an, und versah das Blatt sogar mit einer Unterschrift.
Zeigte gesperrtes SBB GA von ihrer Schwester
Der Schwindel der jungen Frau flog auf, die SBB zeigte die Frau deshalb als Privatklägerin an. Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau wird festgehalten, dass die junge Frau das GA ihrer Schwester vorzeigte. Weiter wird erwähnt, dass der Kontrolleur misstrauisch wurde, weil das vorgezeigte Generalabonnement zum Tatzeitpunkt gesperrt und damit ungültig war.
Die 22-Jährige aus dem Bezirk Zurzach verstiess somit gleich gegen mehrere Gesetze. Sie versuchte nämlich nicht nur ohne Bezahlung ein öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen. Sie wolle sich ebenfalls durch Urkundenfälschung einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen.
Das Urteil für diese Punkte: Eine bedingte Geldstrafe von 2000 Franken, eine Busse von 400 Franken sowie ein Eintrag im Strafregister. Zudem muss die Beschuldigte für die Gebühren von 810 Franken aufkommen.