SBK stoppt Mitarbeit an Massnahmenplan der Pflegeinitiative

Keystone-SDA
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Bern,

Der Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK will nicht mehr am Massnahmenplan des Bundesrats zur Pflege mitarbeiten. Der SBK tritt «unter Protest» zurück.

Der SBK auf dem Bundesplatz.
Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK will nicht mehr am Massnahmenplan des Bundesrates arbeiten. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK arbeitet nicht mehr mit dem Bundesrat.
  • Der Bundesrat habe bei der Pflegeinitiative den dringenden Handlungsbedarf nicht erkannt.

Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK will nicht mehr am Massnahmenplan des Bundesrats zur Pflege mitarbeiten. Weil keine Mittel dafür vorgesehen seien, tritt der SBK «unter Protest» von der Mitarbeit zurück, wie er heute Montag mitteilte.

Der Berufsverband sehe keinen Sinn mehr darin, an dem Massnahmenplan zur Volksinitiative für eine starke Pflege (Pflegeinitiative) mitzuwirken. «Wir haben den Glauben verloren, dass der Bundesrat den dringenden Handlungsbedarf erkannt hat», hiess es in der Mitteilung des SBK weiter. Anders sei es nicht zu erklären, dass für den Massnahmenplan keine Gelder zur Verfügung gestellt würden.

Der Bundesrat lehnt das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag ab, obwohl er das Ziel der Initianten grundsätzlich unterstützt, wie es in der Botschaft ans Parlament heisst. Der Bundesrat beauftragte das Innendepartement (EDI) deshalb, einen Massnahmenplan zu erarbeiten. Damit soll die angespannte Fachkräftesituation in der Pflege verbessert werden.

Personalmangel verhindern

Mit der Pflegeinitiative will der SBK einen Personalmangel in der Pflege verhindern. In der Verfassung soll verankert werden, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung fördern.

Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen und sicherstellen, dass genügend Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Ausserdem sollen die Pflegefachpersonen ihre eigenverantwortlich erbrachten Leistungen selbständig mit den Krankenkassen abrechnen dürfen.

Insbesondere diesen letzten Punkt lehnt der Bundesrat ab. Aus seiner Sicht würde eine direkte Abrechnung von Pflegeleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung zu Mehrkosten führen.

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