Der Bundesrat lehnt die Pflegeinitiative ohne Gegenvorschlag ab. Er hat heute Mittwoch seine Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
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Pflegefachpersonen vom Schweizer Berufsverband reichten die Pfleginititative ein. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der bestehende Verfassungsartikel würde die Pflegekräfte genügend stärken.
  • Der Bundesrat lehnt eine Volksinitiative zur Stärkung der Pflege demzufolge ab.
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Mit der Pflegeinitative wollen die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ihren Beruf stärken. Der Bundesrat lehnt dieses Vorhaben heute Mittwoch ab.

Bereits im Frühjahr hatte der Bundesrat im Grundsatz entschieden, dass er das Volksbegehren ablehnt. Er beauftragte das Innendepartement (EDI) gleichzeitig, einen Massnahmenplan zur Pflege zu erarbeiten.

Das Ziel der Initiantinnen und Initianten unterstütze er, schreibt der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament. Deshalb habe er einen direkten Gegenentwurf eingehend geprüft. Er sei aber zum Schluss gekommen, dass der bestehende Verfassungsartikel ausreiche, um die Pflege zu stärken.

Die Pflege sei – obwohl nicht explizit genannt – integraler Bestandteil der medizinischen Grundversorgung, argumentiert der Bundesrat. Eine Sonderstellung in der Verfassung möchte er einer spezifischen Berufsgruppe nicht einräumen.

Pflege fördern

Mit der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) will der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) einen Personalmangel verhindern.

In der Verfassung soll verankert werden, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung fördern. Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen und sicherstellen, dass genügend Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen.

Mit der Initiative soll auch die Attraktivität der Pflegeberufe gesteigert werden. Der Bund müsste dafür sorgen, dass Pflegeleistungen angemessen abgegolten werden und dass Pflegefachpersonen anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen vorfinden. Ausserdem sollen die Pflegefachpersonen ihre eigenverantwortlich erbrachten Leistungen selbständig mit den Krankenkassen abrechnen dürfen.

Warnung vor Mehrkosten

Insbesondere diesen letzten Punkt lehnt der Bundesrat ab. Aus seiner Sicht würde eine direkte Abrechnung von Pflegeleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung zu Mehrkosten führen.

Schätzungen des Branchenverbandes der Krankenversicherer Santésuisse hält der Bundesrat für plausibel. Demnach würden im Bereich der Pflegeheime pro Jahr Mehrkosten in der Höhe von 30 Millionen Franken entstehen.

Für die Spitex rechnet der Verband mit Mehrkosten in der Höhe von 25 bis 110 Millionen. Für den Bundeshaushalt würde dies eine Mehrbelastung bei der individuellen Prämienverbilligung zwischen 4 und 10 Millionen Franken pro Jahr bedeuten.

Bedarf an Pflegepersonal steigt

Die Initiative war am 7. November 2017 mit 114'078 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Der Verband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner hat zum ersten Mal eine Volksinitiative lanciert. Zu diesem Mittel griff er, nachdem Bemühungen zur Stärkung des Pflegeberufs im Parlament gescheitert waren.

Angesichts des demografischen Wandels wird der Bedarf an Pflegepersonal in den nächsten Jahren zunehmen - laut den Initianten um 20 Prozent bis 2025. Heute wird der Mangel an inländischem mit ausländischem Personal kompensiert. Das werde in Zukunft nicht reichen, zumal auch die anderen Länder einen zunehmenden Bedarf hätten, argumentieren die Initianten.

Der Bundesrat widerspricht nicht: Die Bedarfsprognosen im Nationalen Versorgungsbericht über die Gesundheitsberufe 2016 zeigten, dass bis 2025 rund 40'000 zusätzliche Personen in Pflege und Betreuung benötigt werden, hält er fest.

Er weist jedoch auf geplante und bereits ergriffene Massnahmen gegen den Fachkräftemangel in den Pflegeberufen hin. Dazu gehören die Finanzierung von Wiedereinstiegsprogrammen sowie eine Kampagne, mit welcher das Image der Ausbildungen und der Karriere in der Langzeitpflege verbessert werden soll.

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