Schaffhauser Kettensägen-Angreifer kommt vor Obergericht
Vor rund drei Jahren griff ein Mann in Schaffhausen einen Mitarbeiter der CSS-Versicherung mit einer Kettensäge an. Er fordert vor Gericht ein milderes Urteil.
Das Wichtigste in Kürze
- 2017 griff in Schaffhausen ein Mann mit einer Kettensäge einen CSS-Mitarbeiter an.
- Im September 2019 verurteilte ihn das Kantonsgericht zu einer kleinen Verwahrung.
- Er fordert vor Gericht ein milderes Urteil und will eine Putativnotwehr geltend machen.
Der 54-jährige Mann, der im Jahr 2017 in Schaffhausen mit einer Kettensäge die Mitarbeiter der CSS-Versicherung angegriffen hat, fordert heute Dienstag vor dem Obergericht ein milderes Urteil. Das Kantonsgericht verurteilte den Mann im September 2019 zu einer kleinen Verwahrung.
Sein Verteidiger kündigte damals unmittelbar nach dem Urteil an, den Fall an das Schaffhauser Obergericht weiter zu ziehen. Er macht eine so genannte Putativnotwehr geltend.
Das bedeutet, dass eine Person irrtümlicherweise wirklich glaubt, sie werde angegriffen. Der Beschuldigte habe angenommen, die Versicherungsangestellten würden ihn umbringen wollen. Die Sache sei deshalb nur als Körperverletzung zu werten.
Mit laufender Kettensäge
Der Mann hatte am 24. Juli 2017 die Schaffhauser Büros der CSS-Versicherung mit einer laufenden Kettensäge gestürmt und gezielt Mitarbeiter angegriffen. Zwei Männer wurden durch die Säge verletzt, ein Paar, das sich gerade beraten liess, erlitt einen Schock.
Als die Polizei beim Tatort eintraf, hatte der Angreifer bereits das Weite gesucht und war zum Bahnhof geflüchtet. Er schaffte es, unerkannt bis nach Thalwil am Zürichsee zu fahren, wo er einen Tag später festgenommen wurde.
Das Kantonsgericht verurteilte den 54-Jährigen im September 2019 wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer stationären Massnahme nach Artikel 59, der sogenannten kleinen Verwahrung. Das heisst, dass der Angreifer eine Therapie erhält, um die Rückfallgefahr zu verringern.
In fünf Jahren wird sein Zustand überprüft und entschieden, ob die Massnahme verlängert wird oder nicht. Dass der Angreifer dann bereits freigelassen wird, ist aber so gut wie ausgeschlossen. Das Gericht folgte mit seinem damaligen Urteil in den meisten Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
In der psychiatrischen Klinik
Der Beschuldigte ist aufgrund seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig. Er leidet unter einer schweren Form von paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie. Der Beschuldigte ist seit März 2018 in der psychiatrischen Klinik in Rheinau ZH untergebracht.
Die CSS ist in Schaffhausen heute nicht mehr in der Vorstadt ansässig. Sie gab die dortigen Büros aus Pietätsgründen auf und suchte sich eine neuen, unbelasteten Standort.