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Schlieren ZH stellt Fangfragen im Einbürgerungstest

Raphael Wyder
Raphael Wyder

Schlieren,

Einem 60-jährigen Iraner wurde die Einbürgerung in Schlieren ZH 2017 verweigert. Das Verwaltungsgericht kritisiert die Stadt nun für den Entscheid.

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Mit dem Schweizer Pass können Reisende in 185 Länder ohne Visum reisen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 60-jähriger Iraner wollte sich nach 20 Jahren in der Schweiz einbürgern lassen.
  • Schlieren ZH verweigerte ihm die Einbürgerung wegen eines mangelhaften Testergebnisses.
  • Das Verwaltungsgericht Zürich hat nun die Stadt für den Entscheid kritisiert.

2017 wollte sich ein 60-jähriger Iraner, der schon 20 Jahre in der Schweiz lebte, in Schlieren ZH einbürgern lassen. Der Mann hatte sich in dieser Zeit nichts zu schulden kommen lassen: keine Betreibungen, einwandfreier Leumund und zudem war er noch Geschäftsführer einer GmbH.

Die Stadt verweigerte ihm aber die Einbürgerung, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Grund: Beim Einbürgerungstest erreichte der Mann nur 59,5 anstatt der erforderlichen 60 Punkte. Wie sich herausstellte, liess der Mann vor allem in den Bereichen «Kanton» und «Schlieren» die Punkte liegen.

«Irrelevantes Spezialwissen»

Eine Frage, welcher der Iraner nicht beantworten konnte, war, wann der Trolleybusbetrieb zwischen dem Farbhof und Schlieren eingeführt worden ist.

Der 60-Jährige zog den negativen Entscheid ans Zürcher Verwaltungsgericht. Dieses gab ihm auf ganzer Linie Recht.

Schlieren ZH
Extrafahrt der Limmatbahn, aufgenommen in Schlieren ZH. - Keystone

Es entschied, dass die ungenügende Prüfung kein Beleg für die mangelhafte Integration des Mannes sein kann. Ausserdem kritisierte das Gericht die fragwürdigen Testfragen. Diese seien nicht Teil des Allgemeinwissens, welches von einem durchschnittlichen Schweizer Bürger erwartet werden dürfe.

Schlieren zeigt sich einsichtig

Die Gemeinde hat die Fragen mittlerweile angepasst, wie der Schlierener Stadtpräsident Markus Bärtschiger bekannt gab. Der Mann wurde zudem zu einem Integrationsgespräch eingeladen, wie das Verwaltungsgericht verlangt hatte.

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