Schmerz- und Migränemittel in Apotheken ohne Rezept erhältlich

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Bern,

Die Liste der Medikamente, welche rezeptfrei abgegeben werden können, wurde erweitert. Mehrere Schmerz- und Migränemittel können nun ohne Rezept gekauft werden.

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Mehrere Schmerzmittel und Medikamente gegen Migräne sind nicht mehr rezeptpflichtig. - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Das EDI hat die Liste der rezeptfreien Medikamente erweitert.
  • Neu stehen mehrere Mittel gegen akute Schmerzen und Migräne drauf.
  • Für den Zugang zu den Medikamenten wurden Voraussetzungen formuliert.

Mehrere eigentlich rezeptpflichtige Medikamente gegen akute Schmerzen und Migräne sind neu rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat eine entsprechende Liste erweitert und die Voraussetzungen für den Bezug formuliert.

Die Schmerzmittel dürfen demnach hauptsächlich an Erwachsene und nur bei akuten, nicht chronischen Schmerzen abgegeben werden. Dies teilte das EDI am Freitag mit. Zugang zu Migräne-Arzneimitteln erhalten sollen nur Erwachsene, bei denen in der Vergangenheit bereits eine Migräne diagnostiziert wurde.

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In Basel-Stadt dürfen nur Apothekerinnen und Apotheker impfen - im Kanton Baselland hingegen auch Pharmaassistentinnen und -Assistenten. - Keystone

Insgesamt stehen 42 Indikationen für häufige Krankheiten und rund 200 Wirkstoffe auf der Liste. Diese in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel müssen die Bezüger selber bezahlen. Sie werden nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet.

Für die Patientensicherheit und gegen allfälligen Missbrauch lancierte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Studie. Dies zur Überwachung der Abgabemengen der gelisteten Schmerzmittel. Die Studie läuft bis 2025.

Regelmässige Prüfung der Rezeptpflicht

Apothekerinnen und Apotheker dürfen unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung häufiger Krankheiten direkt rezeptfrei abgeben. Dies seit dem Inkrafttreten der Revisionen des Heilmittelgesetzes und der Arzneimittelverordnung Anfang 2019. Eine Expertengruppe überprüft periodisch, welche Arzneimittel rezeptfrei abgegeben werden dürfen.

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Tabletten liegen auf einem Tisch. (Symbolbild) - Pixabay

Die Liste der betroffenen Arzneimittel umfasste bisher Präparate zur Behandlung von Heuschnupfen, Verdauungsstörungen und Atemwegsbeschwerden. Ebenso wie Medikamente gegen Hauterkrankungen sowie Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen und gynäkologischen Beschwerden wie Scheidenpilz.

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