Schuldsprüche für tödliche Faustschläge am Basler Rheinbord
Für tödliche Faustschläge am Basler Rheinbord hat das Strafgericht Basel-Stadt am Donnerstag zwei Männer schuldig gesprochen. Der Mittäter erhielt 3,5 Jahre; zum Haupttäter wird erst ein Gutachten über die Schuldfähigkeit eingeholt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall trug sich in der Nacht auf den 28.
Juli 2018 am belebten Kleinbasler Rheinufer bei der Kaserne zu. Ein heute 29-jähriger in Basel geborener Slowene verdächtigte einen 41-jährigen Portugiesen, der kurz neben ihm gesessen war, ihm das Mobiltelefon gestohlen zu haben. Als er ihn in der Nähe wieder traf, schlug er mehrmals zu.
Der korpulente 29-Jährige versetzte dem schmächtigen Opfer mehrere heftige Faustschläge an den Kopf, bis es bewusstlos hinfiel. Ein heute 19-jähriger Spanier mischte sich spontan ein und schlug auch einmal zu. Der 29-jährige lief davon, als er sein Telefon nicht in den Taschen des Opfers fand. Das Opfer starb wenig später im Spital.
Die fünfköpfige Kammer des Strafgerichts sprach nun den 29-jährigen der vorsätzlichen Tötung, Nötigung und Betäubungsmitteldelikte schuldig. Weil das Gericht jedoch nicht klären konnte, ob und wie weit damals Medikamente seine Schuldfähigkeit beeinflussten, wird dazu ein Gutachten eingeholt und der Fall so lange ausgestellt.
Dieses Gutachten soll in etwa vier Monaten vorliegen, wie der Gerichtspräsident am Donnerstag in der kurzen mündlichen Urteilsbegründung sagte. Dann wird eine neue Hauptverhandlung angesetzt, bei der über eine Strafe zu entscheiden ist. Der Mann sitzt bereits im vorzeitigen Strafvollzug.
Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, weil der 29-Jährige unter starken Medikamenten gestanden sein soll, die Aggressionen fördern können. Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre gefordert. Zum Prozessbeginn hatte der 29-Jährige ausgesagt, er habe sich wegen massiven Übergewichts Testosteron verschreiben lassen. Tatsächlich habe er so stark abnehmen können, aber Nebenwirkungen festgestellt.
Laut Aussagen des Gefängnisarztes können Testosteron, ein ADHS-Medikament sowie ein starkes Schmerzmittel, die der Mann alle nahm, Aggressionen auslösen; Wechselwirkungen seien möglich. Dazu kamen Alkohol und Kokain. Der Mann selber gab sich als sonst völlig friedlich - eine Vorstrafe für eine Morddrohung sei wegen der intriganten Mutter einer Ex-Freundin entstanden.
Den 19-jährigen Mittäter hingegen sprach das Gericht am Donnerstag nicht wie angeklagt der vorsätzlichen Tötung, sondern der schweren Körperverletzung schuldig. Er habe zwischen den zweimal mindestens zwei Schlägen des Haupttäters nur einmal zugeschlagen, sich dabei aber dessen Tatvorsatz «zu eigen gemacht», erklärte der Präsident.
Mit dem Faustschlag habe der damals 18-jährige schwere Folgen für das Opfer in Kauf genommen, was als schwere Körperverletzung zu werten sei. Der 41-Jährige habe kein vorbestehendes Leiden gehabt und sei allein wegen dieser Prügel-Attacke gestorben. Das Verschulden des 19-Jährigen sei «recht schwer» einzustufen.
Seine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren wurde zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs Jahre plädiert, die Verteidigerin auf 10 Monate bedingt. Entlastend berücksichtigte das Gericht neben Reue und Geständnis auch eine posttraumatische Belastungsstörung, weil er vom Stiefvater in Spanien misshandelt worden war.
Eine solche Massnahme - beispielsweise im Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof in Niederdorf BL - dauert normalerweise vier Jahre. Sie kann aber je nach Verlauf und Verhalten abgebrochen oder auch verlängert werden. Der 19-Jährige ist Spanier und lebt seit fünf Jahren mit seiner Mutter in der Schweiz; er spricht Dialekt.
Das Gericht sprach für ihn einen Landesverweis von 8 Jahren aus - die Staatsanwältin hatte für beide Täter 15 Jahre verlangt. Das Gericht beurteilte die persönliche Situation heute als «schwierig», beruflich als «instabil», und es bestehe erhöhte Rückfallgefahr. Die Rückkehr in die Heimat sei trotz Vorgeschichte «zumutbar».
Auch neben der Freiheitsstrafe kommt sein Schlag den 19-Jährigen teuer zu stehen: Er muss Verfahrenskosten von gegen 29'000 Franken sowie eine Urteilsgebühr von 6000 Franken bezahlen. - Eingemischt hatte er sich in den Angriff übrigens, weil er alkoholisiert den Haupttäter mit einem Kollegen verwechselt hatte.