Schutzbedürftige mit Status S: Aargauer Gemeinden sind zuständig
Im Kanton Aargau sollen die Gemeinden definitiv für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit Schutzstatus S zuständig sein.
Der Regierungsrat will die entsprechende Sonderverordnung im kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz verankern. Rund 4200 Kriegsflüchtlinge leben derzeit im Aargau.
Die vorgeschlagene Regelung knüpfe an die bereits geltende Zuständigkeit der Gemeinden für vorläufig aufgenommene Personen sowie für Flüchtlinge an, teilte die Staatskanzlei Aargau am Montag, 24. Oktober 2022, mit.
Die vom Regierungsrat im April erlassene Sonderverordnung ist auf zwei Jahre befristet und kann nicht verlängert werden.
Mit dieser Verordnung wollte der Regierungsrat angesichts der Krisensituation alles rasch regeln.
Der Regierungsrat will eine Gesetzeslücke schliessen
Die Gemeinden sind demnach zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Schutzstatus.
Geregelt sind unter anderem auch die Zuweisungen an die Gemeinden und deren Aufnahmepflicht sowie die Ausrichtung der Sozialhilfe.
Diese bestehenden Bestimmungen sollen ins kantonale Sozialhilfe- und Präventionsgesetz überführt werden. Der Regierungsrat will auf diese Weise eine Gesetzeslücke schliessen.
Das revidierte Gesetz soll 2024 in Kraft treten
Zu diesem Vorgehen können Parteien, Verbände und interessierte Organisationen in einer Anhörung bis 22. Dezember 2022 Stellung beziehen.
Im Kanton Aargau lebten Mitte September 2022 gemäss Angaben des Kantons 59 Prozent der insgesamt 4110 zugewiesenen Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung in Privatunterkünften.
32 Prozent der Schutzbedürftigen waren zum gleichen Zeitpunkt in Unterkünften der Gemeinden und neun Prozent dieser Personengruppe waren in kantonalen Unterkünften untergebracht.
Auch Personen aus Privatunterbringungen werden angerechnet
Aufgrund der grossen Anzahl Schutzsuchender aus der Ukraine habe sich im Rahmen der Aufnahmepflicht die Anzahl der Personen mit Schutzstatus S in den Gemeinden bereits erhöht, heisst es im Anhörungsbericht.
Bei der Berechnung der Aufnahmepflicht rechne Kanton den Gemeinden auch Personen aus Privatunterbringungen an.
Zurzeit entlasteten die Privatunterbringungen das Unterbringungssystem stark.
Wegen der volatilen Lage in der Ukraine sei es unabdingbar, dass neben dem Kanton auch die Gemeinden weitere Unterkunftskapazitäten schaffen würden.
Grosse Solidarität der aargauischen Bevölkerung
Die aargauische Bevölkerung zeige eine grosse Solidarität gegenüber geflüchteten Personen aus der Ukraine, hält der Regierungsrat fest.
Das Angebot von Privatpersonen, geflüchteten Personen eine Unterkunft anzubieten, entlaste die Gemeinden und den Kanton in der Bereitstellung von neuen Unterkünften massiv.
Personen, die private Wohnungen anbieten würden, könnten zudem den Geflüchteten helfen, sich in der Schweiz zurechtzufinden.