Schwanden GL: Evakuierte können bis Ende Jahr nicht mehr zurück

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Glarus,

Nach dem Erdrutsch in Schwanden GL mussten erneut Personen evakuiert werden. Eine Rückkehr ist bis Ende Jahr nicht möglich, heisst es nun.

Schwanden
In Schwanden herrscht weiterhin Erdrutschgefahr. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 30 Personen können voraussichtlich erst im neuen Jahr nach Schwanden zurück.
  • Wegen der Erdrutschgefahr wurden sie evakuiert.
  • Einige widersetzten sich gegen die Rettung.

Die Evakuierung in Schwanden wegen der Erdrutschgefahr dürfte noch länger andauern als zunächst erwartet. Wie «SRF» berichtet, können die 30 Betroffenen bis Ende Jahr nicht mehr in ihre Häuser zurück.

Fünf Personen haben sich am Samstag geweigert, das Erdrutschgebiet in Schwanden, Kanton Glarus, zu verlassen. Sie widersetzten sich der von den Behörden ausgesprochenen Evakuierung. Am Sonntag gab die Gemeinde dann bekannt, dass diese Leute das Gebiet doch noch verlassen haben.

Es wurde nicht ausgeschlossen, dass sich die Lage im Erdrutschgebiet verschlimmert.

60'000 Kubikmeter können in die Tiefe rutschen

Die Gesamtlage im Erdrutschgebiet Wagenrunse blieb laut einer Mitteilung der Gemeinde Glarus-Süd vom Samstagabend trotz nachlassendem Regen während des Tages unverändert. Das Schadensausmass im Dorf habe sich vergrössert.

Am Freitag hiess es, 30 Personen würden für voraussichtlich zwei Nächte evakuiert. Am Samstagnachmittag bot die Gemeinde eine letzte Möglichkeit zur Evakuierung an. Zehn Personen stimmten zu, fünf blieben in ihren Wohnungen, wie es hiess. Die Folge sei, dass die Verbleibenden das Haus bis auf Weiteres nicht verlassen dürften. Widerhandlungen würden mit Strafanzeige und hohen Bussen geahndet.

Nach wie vor drohen 60'000 Kubikmeter Material in die Tiefe zu rutschen – doppelt so viel wie Ende August heruntergekommen war und etliche Häuser zerstört und beschädigt hatte.

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Kommentare

User #2137 (nicht angemeldet)

Kann man dieses Dorf nicht einfach renaturieren? Es bringt doch nichts, dauernd gegen diesen Hang anzukämpfen. Das kostet nur einen Haufen Geld.

User #3665 (nicht angemeldet)

Solange ich nichts verbrochen habe haben mir die Behörden gar nichts zu befehlen. Weder ob und wann ich mein Haus verlasse oder betrete noch eine Busse dafür zu erteilen.

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Hanspeter Speich
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