Schwarzsee FR: Skifahrer gerammt – er fahndet nach der Übeltäterin
Bei einem Skiunfall in Schwarzsee FR zieht sich ein Mann einen Schlüsselbeinbruch zu. Doch die Frau, mit welcher er kollidiert, fährt einfach davon.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Freiburger Skifahrer wird auf der Piste gerammt und verletzt sich dabei mehrfach.
- Doch die Schuldige macht sich aus dem Staub. Nun sucht er via sozialen Medien nach ihr.
- Die BFU stellt klar: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.
Dieser Skitag an Weihnachten in Schwarzsee FR endet für einen Freiburger schmerzhaft. Wie er auf Facebook schildert, hat er sich bei einem Unfall einen Schlüsselbeinbruch und eine Hirnerschütterung zugezogen.
Er musste mit der Rega in ein Spital gebracht werden. Brisant: Er wurde von einer ihm unbekannten Skifahrerin «gerammt», wie er schreibt.
«Sie ist spurlos verschwunden, ohne ihre Kontaktdaten zu hinterlassen», empört er sich.
Einzig ihr Vorname sei ihm bekannt, und dass sie Deutsch spreche. Er werde sie anzeigen, schreibt der Mann. «Da ich es unverschämt finde so zu verschwinden, ohne sich Gedanken zu machen, wie es mir geht.»
Kritik und Lob für öffentlichen Pranger
Diese öffentliche Fahndung löst unterschiedliche Reaktionen aus. «Ich wünsche dir gute Besserung und hoffe sehr, dass diese Frau sich meldet oder du sie findest», schreibt eine Frau unter dem Post.
Eine andere Frau fragt: «Glauben Sie, dass Denunziation wirklich moralisch korrekt ist? Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass es nie eine gute Idee ist!»
Die Freiburger Kantonspolizei erklärt auf Anfrage, das Opfer habe sich auf dem Posten gemeldet. Habe jedoch bisher keine Strafanzeige eingereicht.
Die Anzeige wäre bei geringfügigeren Straftaten wie einfacher Körperverletzung seitens des Opfers nötig, damit Ermittlungen aufgenommen werden können, erklärt Hauptinspektorin und Mediensprecherin Christa Bielmann.
Die Polizei komme in Skigebieten bei Offizialdelikten zum Einsatz – etwa bei schwerverletzten oder verstorbenen Personen. Oder bei Verdacht auf Fahrlässigkeit, etwa seitens der Bergbahn.
Melde sich eine beteiligte Person nicht, rät die Polizei, den Pistenrettungsdienst oder die zuständige Skistation zu informieren.
Jeder Skifahrer muss Personalien angeben
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU stellt klar: «Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.»
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, müsse bei einem Unfall seine Personalien angeben.
Gefahr auf der Piste entstehe oft durch Überschätzung des eigenen Könnens, sagt Lucien Combaz, Leiter der BFU-Medienstelle.
Grundsätzlich gelte: Verhalten und Geschwindigkeit immer den eigenen Fähigkeiten (Fitness, technisches Können) und den Verhältnissen (Sichtverhältnisse, Pistenzustand, Benutzerdichte) anpassen.
Weitere Verhaltensregeln helfen, das Risiko einer Kollision auf der Piste zu verringern. Dazu gehören etwa: Beim Einfahren und Queren der Piste sich nach oben und unten vergewissern, dass man dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Sowie stets mit genügend Abstand überholen.