Schweiz gibt Ägypten archäologische Kulturgüter zurück
Das Bundesamt für Kultur hat heute Mittwoch der Ägyptischen Botschaft archäologische Kulturgüter zurückgegeben. Das ist das Resultat zweier Strafverfahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Strafverfahren wurden archäologische Kulturgüter aus Ägypten eingezogen.
- Diese wurden dem nordafrikanischen Land nun übergeben.
Die Schweiz hat Ägypten über zwei Dutzend Figuren, Statuetten und Amulette zurückgegeben, die bei Strafverfahren eingezogen worden sind. Die archäologischen Kulturgüter stammen aus der Zeit zwischen dem 3. Jahrtausend und dem 4. Jahrhundert vor Christi Geburt.
Die ausgehändigten Gegenstände waren eine Figurine, die den Gott Anubis darstellt, zwölf Uschebti – Statuetten mit Mumiengestalt – sowie mehrere Amulette. Diese stellen unter anderen das Horusauge und den Djed-Pfeiler dar.
Das Bundesamt für Kultur (BAK) übergab der Ägyptischen Botschaft in Bern insgesamt 26 archäologische Kulturgüter, wie es heute Mittwoch mitteilte. Die Gegenstände wurden bei zwei Strafverfahren in den Kantonen Wallis und Luzern von den Behörden definitiv eingezogen.
Die Schweiz und Ägypten sind Vertragsstaaten der Unesco-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut. Beide Länder haben zudem 2011 eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und Rückführung von Kulturgut unterzeichnet.