Schweiz kann auch im Mai Flüchtlinge nicht an Italien zurückgeben

Keystone-SDA
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Bern,

Die Schweiz kann auch im Mai keine Flüchtlinge an Italien zurückschicken. Unser Nachbar will den Aufnahmestopp mindestens einen Monat länger aufrecht halten.

Grenzwächter
Grenzwächter haben im vergangenen Jahr in über 52'000 Fällen Personen aufgegriffen, die irregulär in die Schweiz eingereist sind. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz kann auch im Mai keine Flüchtlinge an Italien zurückschicken.
  • Der seit Dezember geltende Aufnahmestopp wird um einen Monat verlängert.

Die Schweiz kann auch im Mai keine Flüchtlinge an Italien zurückschicken. Das südliche Nachbarland will nach Angaben des Bundes den seit Dezember verhängten Aufnahmestopp mindestens einen weiteren Monat lang aufrecht halten.

Der genaue Zeitpunkt der Aufhebung des Aufnahmestopps sei weiterhin nicht bekannt. Derzeit seien es rund 300 Personen, die nicht nach Italien überstellt werden könnten.

Italien weigert sich seit Dezember, Flüchtlinge zurückzunehmen, für deren Asylgesuch das Land laut dem sogenannten Dublin-Abkommen eigentlich zuständig wäre. Italien verletzt damit mutmasslich EU-Recht. Als Grund nannte Italien, wegen der zahlreichen über das Mittelmeer ankommenden Flüchtlinge über keine Aufnahmekapazitäten mehr zu verfügen.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien

Die Europäische Kommission wie auch die Schweiz sind laut Angaben des SEM in Kontakt mit den italienischen Behörden. Dies, damit diese die Überstellungen wieder aufnehmen. Die Europäische Kommission könnte als Strafmassnahme ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einleiten. Bisher geschah dies nicht.

Nach Einschätzung des SEM ist für die Schweiz ein vorübergehender Aufnahmestopp verkraftbar. Die Frist für eine Überstellung von Dublin-Fällen laufe erst nach sechs Monaten ab. Zudem könne diese Frist verlängert werden. Die Menschen könnten auch nachträglich noch zurückgeschafft werden.

Falls die sechsmonatige Frist ablaufen und nicht verlängert werden würde und eine Person deshalb nicht überstellt werden könnte, würde in der Schweiz ein nationales Asylverfahren durchgeführt, hiess es beim SEM.

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