Schweiz muss Stellung nehmen zu Beschwerde der Klimaseniorinnen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ruft die Schweiz dazu auf, Stellung zur Beschwerde der Klimaseniorinnen zu nehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Klimaseniorinnen werfen dem Bund vor, zu wenig für den Klimaschutz zu tun.
- Dies wurde ihr Recht auf Leben und Gesundheit verletzen.
- Der Gerichtshof für Menschenrechte fordert die Schweiz nun zur Stellungnahme auf.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ruft die Schweiz dazu auf, Stellung zur Beschwerde der Klimaseniorinnen zu nehmen. Diese werfen dem Bund vor, mit einem zu schwachen Klimaschutz ihr Recht auf Leben und Gesundheit zu verletzten.
Mit der Zustellung der Beschwerde an die Schweizer Regierung und der Aufforderung zur Stellungnahme nehme die Klimaklage der Klimaseniorinnen eine erste grosse Hürde, schreiben Klimaseniorinnen und die Umweltschutzorganisation Greenpeace in einer Medienmitteilung.
Recht auf Leben und Gesundheit schützen
Zuständig für die Beantwortung ist gemäss Mitteilung das Bundesamt für Justiz, bis am 16. Juli 2021 muss dessen Antwort in Strassburg eintreffen.
Die Klimaseniorinnen argumentieren, die Versäumnisse im Klimaschutz führten zu häufigeren, längeren und intensiveren Hitzeperioden. Und vor allem ältere Frauen seien aus physiologischen Gründen einem viel höheren Risiko hitzebedingter Gesundheitsschäden ausgesetzt. Viele Menschen seien bereits daran gestorben.
Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen, gibt sich in der Mitteilung hoffnungsvoll. «In der Klimakrise muss die Schweiz mit wirkungsvollen Klimaschutzmassnahmen unsere Rechte auf Leben und Gesundheit schützen. Wir wünschen uns, dass der Gerichtshof dies anerkennt», lässt sie sich in der Mitteilung zitieren.
Kein aktives Eintreten des Uvek
In einem Schreiben vom Oktober 2016 an den Bundesrat hatten die Klimaseniorinnen und mehrere Einzelpersonen verschiedene Unterlassungen der Behörden im Bereich des Klimaschutzes gerügt. Sie forderten deshalb, zusätzliche Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen einzuleiten
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) war nicht auf die Beschwerde eingetreten. Es gab zu bedenken, dass die Klimaseniorinnen nicht klageberechtigt seien. Die Klimaseniorinnen und vier Einzelklägerinnen waren im Oktober des vergangenen Jahres mit ihrer Beschwerde an den EGMR gelangt.