Schweiz und Simbabwe unterzeichnen Doppelbesteuerungsabkommen

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Bern,

Die Schweiz und Simbabwe haben am Mittwoch in Harare ein Abkommen unterzeichnet, um die gegenseitige Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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Eine Person unterschreibt ein Dokument. (Symbolbild) - pixabay

Die Schweiz und Simbabwe wollen die gegenseitige Doppelbesteuerung vermeiden. Die beiden Länder haben am Mittwoch in Harare ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) schaffe Rechtssicherheit für eine weitere Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Staaten, teilte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen mit. Die Schweiz könne damit ihr Netz von Doppelbesteuerungsabkommen im südlichen Afrika ausweiten.

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Das Abkommen trage den Ergebnissen aus dem OECD-Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnkürzungen Rechnung, hiess es im Communiqué weiter. So sieht es etwa eine Missbrauchsklausel vor. Zudem ist die Amtshilfe gemäss dem internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage geregelt.

Bevor das DBA in Kraft treten kann, müssen es die Parlamente beider Länder bewilligen. Kantone und interessierte Wirtschaftsverbände begrüssen der Mitteilung zufolge das Abkommen.

Die Schweiz unterhält derzeit DBA mit über 100 Staaten. Diese verhindern die Doppelbesteuerung von Privaten und Firmen. Davon profitieren beispielsweise Personen, die eine Wohnstätte in zwei Staaten haben, oder Konzerne mit ausländischen Tochtergesellschaften.

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