Schweiz würdigt Pferdefleisch als «kulinarisches Erbe»
Neben Glarner Alpkäse, Walliser Roggenbrot und Bündnerfleisch gehört nun auf Pferdefleisch zum kulinarischen Erbe der Schweiz.
Das Wichtigste in Kürze
- Pferdefleisch ist in der Schweizer Esskultur tief verwurzelt.
- Es wurde daher nun als kulinarischen Erbe der Schweiz anerkannt.
Pferdefleisch gehört neuerdings zum kulinarischen Erbe der Schweiz. Es wurde neu in die Liste mit mehr als 400 Produkten aufgenommen, die «regional und national mit den traditionellen Ess- und Trinkgewohnheiten verwurzelt sind.» Das teilte der Verein Kulinarisches Erbe der Schweiz mit. In der Liste sind etwa auch Bündnerfleisch, Glarner Alpkäse und Walliser Roggenbrot enthalten.
Pferde- und Rindfleisch durften in der Schweiz bis 1995 nicht in denselben Räumen verkauft werden. Damit sollte verhindert werden, dass Metzger Pferde- als Rindfleisch ausgeben. Metzger, die Pferdefleisch anboten, mussten als «Rossmetzg» gekennzeichnet sein, schreibt der Verein.
Schweizer essen jährlich 450 Gramm Pferdefleisch
Das Verbot wurde vor 25 Jahren aufgehoben, als klare Vorschriften zur Kennzeichnung in Kraft traten. Der Verein ist ein Projekt der Bundesregierung. Er erfasst seit 2004 Herstellung, Eigenschaften und Geschichte traditioneller Nahrungsmittel.
Die Schweizer verzehrten pro Kopf im Jahr gut 50 Kilogramm Fleisch, davon 450 Gramm Pferdefleisch. Es sei mager und fettarm, so der Verein. Neben Edelstücken wie Filet und Entrecôte eigne sich das Fleisch auch als Ragout, Geschnetzeltes oder Gehacktes sowie für Roh- und Kochwürste, Terrinen und Pasteten.