Schweizer Informationsaustausch über Steuerrechnungen: 82 Meldungen an 41 Staaten

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Die Schweizer Steuerverwaltung hat im ersten Jahr des Austausches 82 Mal Informationen über Steuervorbescheide an 41 andere Länder weitergegeben. Die Idee dabei ist, dass die Steuerbehörden der jeweiligen Länder aktiv Informationen weitergeben, wenn andere Länder daran interessiert sein könnten.

Adrian Hug (l.), Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung und Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements.
Adrian Hug (l.), Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung und Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat 2017 über 80 Mal Informationen zu Steuerrechnungen ausgetauscht.
  • Die Empfänger waren 41 Länder, darunter Deutschland, Frankreich oder Russland.

Im Rahmen des spontanen Informationsaustausches (SIA) hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in einer ersten Stufe 82 Meldungen an 41 Staaten übermittelt. Damit hat die Behörde erstmals offengelegt, wie sie Partnerstaaten über Steuervorbescheide informiert.

Betroffen seien Steuervorbescheide, die am 1. Januar 2018 noch wirksam gewesen seien, heisst es in einer Mitteilung der ESTV vom Dienstag. Unter den Ländern, die Informationen erhalten haben, sind Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande und Russland. Gewisse Meldungen wurden mit mehreren Partnerstaaten ausgetauscht.

Austausch provisorischer Steuerrechnung

Mit dem spontanen Informationsaustausch werden die Steuerbehörden von sich aus aktiv, wenn sie auf etwas stossen, das einen anderen Staat interessieren dürfte. Dieser Informationsaustausch gilt seit der Totalrevision der Steueramtshilfeverordnung vom 1. Januar 2017.

Geregelt wurde damit lediglich der Austausch von Informationen über Steuervorbescheide. Diese selbst werden nicht ausgetauscht. Informationen über solche Steuervorbescheide sollen im Wesentlichen dann an andere Staaten übermittelt werden, wenn das Risiko einer Gewinnverkürzung oder -verschiebung besteht. Informiert werden nur jene Staaten, die das Amthilfeübereinkommen des Europarats und der OECD unterzeichnet haben.

Kommentare

Weiterlesen