Schweizer Offizier hat kein Kriegsmaterial importiert
Ein Schweizer Oberleutnant wurde wegen Verletzung des Kriegsmaterialgesetzes angeklagt. Das Bundesstrafgericht hat ihn freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Schweizer Oberleutnant wurde heute vom Bundesstrafgericht freigesprochen.
- Zu Schulungszwecken hat er einen Zünder einer Panzermine bestellt.
- Man warf ihm die Verletzung des Kriegsmaterialgesetzes vor.
Das Bundesstrafgericht hat einen Offizier der Schweizer Armee vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz freigesprochen. Der Mann hatte in Russland über Ebay einen Zünder für eine Panzermine bestellt.
Der Oberleutnant hatte Ende September vor dem Bundesstrafgericht erklärt, dass es sich beim Zünder um eine Attrappe gehandelt habe. Er sei in keiner Weise funktionsfähig gewesen. Ein solches Objekt werde nicht vom Kriegsmaterialgesetz erfasst. Bestellt hatte es der Offizier für Schulungszwecke.
10'000 Franken Entschädigung
Die Bundesanwaltschaft war davon ausgegangen, der vom Zoll entdeckte Zünder sei ursprünglich funktionsfähig gewesen. Bei der Untersuchung waren Spuren von Sprengstoff gefunden worden. Wie diese auf das Objekt gekommen sind, ist jedoch nicht klar.
Der Offizier wird nach dem Freispruch mit rund 10'000 Franken entschädigt. Zudem erhält er die sichergestellte Zünder-Attrappe ausgehändigt.