Schweizerische Bundesbahnen: Abfahrt nur bei geschlossenen Türen

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Bern,

Die Schweizerische Bundesbahnen ändert ihr Abfahrtsregime. Ab Ende September fahren die Züge erst ab, wenn alle Türen geschlossen sind.

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Abfahrt erst mit eingestiegenem Zugbegleiter und geschlossener Einstiegstüre: Die SBB setzen ein neues Anfahrtsregime um. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SBB-Züge fahren ab Ende September erst, wenn alle Türen geschlossen sind.
  • Der Entscheid sei unabhängig vom tödlichen Unfall anfangs August gefallen.
  • Damals war ein Zugchef bei der Abfahrt eingeklemmt und tödlich verletzt worden.

SBB-Züge mit Türen wie im Einheitswagen IV fahren erst ab, wenn jede Türe geschlossen und das Begleitpersonal an Bord ist. Diese Regelung gilt ab Ende September. Die Bahn hat die Anweisungen nach dem tödlichen Unfall eines Zugbegleiters geändert. Die Änderung erfolgte in Absprache mit den Sozialpartnern, wie die SBB am Montag mitteilten.

Der Entscheid sei unabhängig von der laufenden Untersuchung des tödlichen Unfalls des Zugbegleiters anfangs August gefallen. Der 54-jährige Zugchef wurde bei der Abfahrt aus dem Bahnhof Baden AG von der Türe eingeklemmt, mitgeschleift und tödlich verletzt.

Auf dem Niveau moderner Züge

Die Sicherheit der Türen bei den Einheitswagen IV und anderen Fahrzeugen wird nun auf das Niveau moderner Züge erhöht. Das erfordert gemäss Schweizerische Bundesbahnen «in den kommenden Jahren umfangreiche Arbeiten».

Bis diese abgeschlossen sind, gilt das neue Abfahrtsregime. Bei Zügen, die mit diesen Türen ausgerüstet sind, betätigen die Zugbegleiter die Türschliessung, wenn der Minutenzeiger auf die Abfahrtszeit springt.

Von ausserhalb des Zuges beobachten sie die Türschliessung. Das Zeichen zur Abfahrt geben sie in der Folge erst, nachdem auch sie eingestiegen sind und ihre Einstiegstüre geschlossen haben.

Schweizerische Bundesbahnen: Gesamter Einklemmschutz in Prüfung

Die neue Anweisung gilt für alle Re460-Pendelzüge und von Lokomotiven gezogenen Kompositionen. Modernere Züge haben zusätzliche Sicherungen wie etwa Lichtschranken an den Türen. Bei ihnen kommt weiterhin das bisherige Vorgehen zur Anwendung.

Wegen des Unfalls prüfen die SBB den gesamten Einklemmschutz. Dabei traten Mängel zutage. Die Einheitswagen IV verkehren weiter, die Schweizerische Bundesbahnen unterziehen sie aber einer Sonderkontrolle.

Das dürfte ihren Angaben zufolge sechs bis sieben Wochen dauern. Täglich kann die Bahn 15 bis 20 Wagen kontrollieren.

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