Schwere Vorwürfe gegen Schweizerin
Eine mutmassliche Schweizer Dschihadreisende muss sich in zwei Wochen vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft geht hervor, wie sehr sich die Frau mit dem IS identifizierte und wie sehr sie das Schweizer System ablehnte.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine mutmassliche Schweizer Dschihadreisende muss sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.
- Die 31-Jährige sympathisiert mit dem Islamischer Staat und versuchte nach Rakka in Syrien zu gelangen.
Die Vorwürfe gegen die 31-Jährige aus Winterthur wiegen schwer: So soll die Frau Ende 2015 in Ägypten, wo sie mit ihrem damals vierjährigen Sohn lebte, ihr ganzes Hab und Gut verkauft haben, um mit dem Erlös ihre Reise nach Rakka in Syrien zu finanzieren. Im Januar 2016 wurde die Frau dann aber an der Grenze zur Türkei festgenommen. Trotzdem habe sie zwei weitere Male versucht, nach Syrien zu gelangen, schreibt die Bundesanwaltschaft (BA) in der am Freitag veröffentlichten Anklageschrift.
Aus der Anklageschrift geht auch hervor, wie die Frau der Ideologie des IS verfiel und wie stark sie sich mit der Terrororganisation identifizierte. Demnach war die Frau Ende 2009 zum Islam konvertiert und hatte sich in der Folge über das Internet stark radikalisiert.
Von westlichen Werten losgesagt
Sie sei seither davon überzeugt, dass jeder Muslim die Pflicht habe, zum IS zu gehen und diesen zu unterstützen. Sie liebe den IS und glaube, dass es am besten sei, nach den islamischen Gesetzen zu leben. Von den westlichen Werten habe sie sich losgesagt und sehe für sich kein Leben in der Schweiz. Denn das Land, sein Rechtssystem und seine Regierung lehne sie ab.
Offiziell muss sie sich am 15. Dezember wegen Verstössen gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al Kaida» und Islamischer Staat vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Die Strafanträge werden an der Hauptverhandlung gestellt.