Ein Seelsorger des Bistums Chur soll grenzverletzendes Verhalten gegenüber einer Minderjährigen gezeigt haben. Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert.
Bistum Chur
Das Bistum Chur. - chur.graubuenden.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Seelsorger des Bistums Chur soll Grenzen einer Minderjährigen überschritten haben.
  • Dies teilte die Katholische Kirche des Kantons Zürich mit.
  • Aufgrund des laufenden Verfahrens können keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Ad

Ein Seelsorger des Bistums Chur steht unter Verdacht, sich gegenüber einer Minderjährigen grenzverletzend verhalten zu haben. Das Bistum und das Generalvikariat Zürich-Glarus haben deshalb die Strafverfolgungsbehörden informiert.

Dies teilte die Katholische Kirche des Kantons Zürich mit. Der Schritt sei aufgrund einer Meldung aus einer Pfarrei erfolgt. «Es besteht der Verdacht, dass ein Seelsorger ein grenzverletzendes Verhalten gegenüber einer zum Zeitpunkt des Vorfalles Minderjährigen gezeigt hat», schreibt sie.

Zu den Vorwürfen und der Person würden aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Auskünfte erteilt. Zudem verweist die Kirche darauf, dass für den Seelsorger die Unschuldsvermutung gilt.

Ad
Ad