Die Basler Wahlen der Strafgerichtspräsidien sorgen für Diskussionen. Könnte eine Kandidatin aufgrund ihrer Ehe in einen Interessenkonflikt geraten?
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Am 23. August 2024 entscheidet das Basler Strafgericht über die Verwahrung eines 28-Jährigen, der 2017 einen Obdachlosen erstochen hat. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 18. August werden in Basel-Stadt fünf Präsidien am Strafgericht per Wahl neu besetzt.
  • Eine Kandidatur sorgt dabei für Diskussionen.
  • Der Grund: Staatsanwältin Simone Lustenberger ist mit dem Noch-Kripo-Chef verheiratet.
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Die Staatsanwältin Simone Lustenberger möchte ans Basler Strafgericht wechseln. In einer Wahl tritt sie am 18. August als GLP-Kandidatin gegen den Unabhängigen Daniel Bäumlin an, um einen der fünf zu vergebenden Präsidiumssitze am Gericht zu erobern. Was eigentlich wenig aufregend klingt, führt bei genauem Hinsehen jedoch zu Kritik, wie die «bz Basel» berichtet.

Heikel ist Lustenbergers Kandidatur vor allem, weil Ehemann Hans Ammann aktuell noch Chef der Basler Kripo ist. Droht deshalb ein Interessenkonflikt? Vorbeugend hat Ammann bereits Ende letzten Monats seinen Posten gekündigt. Verstummt sind die Kritik und die Zweifel deshalb jedoch nicht.

Ehemaliger Staatsanwalt: Konstellation «sehr heikel»

Strafverfahren können mehrere Jahre dauern und auch nach Ammanns Rücktritt werden noch Fälle verhandelt, die unter seiner Leitung geführt wurden. Wie die «bz Basel» schreibt, könnte dadurch ein Konflikt mit der Schweizerischen Strafprozessordnung entstehen.

Lustenberger hat laut der Zeitung auf diese Problematik bereits reagiert: In neuen Fällen sowie Strafsachen, in die Kripo gar nicht involviert sei, sei die frühere Konstellation irrelevant, sagt sie. Ein Fall würde dann einem anderen Präsidium zugeordnet werden.

Gehst du wählen?

Andere Juristen sehen diese Frage kritischer: Markus Mohler – ehemaliger Staatsanwalt und Kommandant der Basler Kantonspolizei – bezeichnet die Situation als «sehr heikel». Er weist darauf hin, dass das Strafgericht fast ausschliesslich mit Fällen zu tun hat, die das Kriminalkommissariat zuvor behandelt hat.

Unterstützer rät: Lustenberger sollte erst mal keine Kripo-Fälle übernehmen

Mohler schlägt vor, dass Lustenberger nur Fälle annehmen sollte, die nach der Amtszeit ihres Mannes vom Kriminalkommissariat bearbeitet wurden. Vorausgesetzt natürlich, sie gewinnt die Wahl. Er warnt jedoch, dass sie dann anfangs wohl nur wenig Arbeit hätte.

Jeremy Stephenson – ehemaliger LDP-Strafgerichtspräsident und Unterstützer von Lustenberger – empfiehlt ebenfalls diesen Ansatz. Er schlägt gegenüber der «bz Basel» vor, dass sie im ersten Jahr keine Kripo-Fälle übernehmen sollte. Am Strafgericht gäbe es dann jedoch immer noch genügend zu tun: Wirtschaftsfälle, Polizeigerichtsfälle oder Privatklagen wären Möglichkeiten, so Stephenson.

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