SEM: «Die Transferzone ist kein Gefängnis»
Das Wichtigste in Kürze
- Mustafa Mamay wartet in der Transitzone des Flughafens Zürich auf seinen Asylentscheid.
- Er und andere kurdische Familien haben die mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen.
- Lukas Rieder vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SEM) nimmt Stellung.
In der Transitzone des Flughafen Zürich sind seit mehreren Wochen vier kurdische Familien untergebracht. Sie warten auf einen erneuten Asylentscheid. Der kurdische Journalist, Mustafa Mamay ist einer von ihnen. Ihm drohen in der Türkei mehr als sechs Jahre Gefängnis. Deswegen hatte er Asyl in der Schweiz beantragt.
Mamay wartet seit 20 Tagen in der Transferzone des Zürcher Flughafens auf Bericht vom Bundesverwaltungsgericht. Nach dem negativen Entscheid hatte er Beschwerde eingelegt. Medial hat der Fall der kurdischen Asylsuchenden am Flughafen hohe Wellen geschlagen. Inzwischen konnten heute mehrere der Asylsuchenden den Transfer verlassen. Sie wurden in einem Asylzentrum im Kanton untergebracht.
«Wie ein Goldfischglas»
Der Aufenthalt in der Transitzone sei wie in einem Goldfischglas, die Menschen rennen auf den nächsten Flieger, während er selbst hinter dem Schaufenster sitze. «Ich fühle mich hier nicht frei, doch aus diesem Grund bin ich eigentlich geflüchtet», meint Mamay. Da er aus der Türkei via Südafrika eigereist ist, befürchtet er von der Schweiz zurück nach Südafrika oder in die Türkei abgeschoben zu werden. Die Schweiz hat weder Südafrika noch die Türkei derzeit als sicheres Heim- oder Herkunftsland klassifiziert.
«Asylzentrum ist kein Gefängnis»
Lukas Rieder, Mediensprecher des Staatsekretariats für Migration (SEM), dementiert: «Das Asylzentrum ist kein Gefängnis». Die Asylsuchenden hätten nebst einer Nähmaschine, Aufenthaltsräume mit Spielkonsolen und «Töggelikasten» und könnten auch auf die Terrasse. Zudem seien weder Grenzwächter noch Polizisten im Aufenthaltsraum.
Menschen dürfen nach Gesetz bis zu 60 Tagen in der Transitzone untergebracht werden. Die Asylorganisation Zürich (AOZ) betreibt im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) die Asylunterkunft im Transit. Im Fall von Mustafa Mamay ist das Bundesverwaltungsgericht für den Asylentscheid zuständig, da er den ersten negativen Entscheid weitergezogen hat.