Seniorin findet altes Luftgewehr – ist das Waffenbesitz?
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Familie findet ein altes Luftgewehr im Schopf der Grossmutter.
- Ist dies Waffenbesitz? Und wann ist der Besitz einer Waffe strafbar?
- Luftgewehre können unter das Waffengesetz fallen. Jedoch nicht immer, erklärt der Experte.
Für Jahrzehnte – ganz versteckt, halb vergessen – bewahrte Louise Müller* ein Luftgewehr auf: Zuhinterst im Schopf der Seniorin stand es. Natürlich sei es ungeladen gewesen, sagt die 79-Jährige zu Nau.ch. Bei Aufräumarbeiten mit der Familie ist es wieder ans Licht gekommen – und wirft Fragen auf.
Das Luftgewehr stamme noch von ihrem Stiefvater – «Opa» wird er in der Familie genannt. Müller erinnert sich: «Wir haben das Luftgewehr damals entdeckt, als wir Opas Wohnung geräumt haben. Ich habe es einfach mitgenommen und dann ganz schnell versteckt. Damit hätte man ja jemanden verletzen können.»
Busse für Luftgewehrbesitz?
Ein halbes Gewehr im Gartenhäuschen! Die Familie beginnt zu diskutieren. Das müsse sofort ins Zeughaus gebracht werden, findet Frau Müllers Tochter. Deren Mann sieht das Ganze lockerer: «Das ist ja gar keine richtige Waffe», argumentiert er.
Wie sieht die Situation rechtlich aus? Kriminologe Dirk Baier erklärt auf Anfrage von Nau.ch: «Luftgewehre können unter das Waffengesetz fallen, sodass das zuständige Waffenbüro zu informieren ist.»
Je nach Geschossenergie sei dies aber teilweise auch nicht notwendig, dann können Luftgewehre uneingeschränkt von Erwachsenen gekauft werden. Baier empfiehlt, dies mit dem Waffenverkäufer zu besprechen. Was sicher ist: Man kann nicht gebüsst werden für ein verstecktes altes «Luftgwehrli» wie dieses zuhinterst in einem Schopf.
Was allerdings zu einer Strafe führen kann, ist die Nutzung des Luftgewehrs – wenn ein Schaden verursacht wird.
Louise Müller erinnert sich: «Opa hat das Luftgewehr vermutlich benutzt, um nachts auf singende Katzen zu schiessen.» Als sie jünger war, sei dies gang und gäbe gewesen. «Früher waren die Zeiten nun mal anders.»
Auf nervige Katzen schiessen?
Frau Müller oder auch ihr Mann hätten das Luftgewehr allerdings nie benützt, beteuert sie. Aber: «Die Katzen haben vielleicht gejammert früher! Da hätte ich schon gerne Massnahmen ergriffen, damit einfach mal Ruhe ist», sagt sie mit einem Augenzwinkern.
Nehmen wir an, Frau Müller hätte geschossen – was wären die Konsequenzen? Dirk Baier: «Laut Tierschutzgesetz ist in der Schweiz das Quälen von Tieren unter Strafe gestellt. Wer Tiere misshandelt, kann mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden. Das Schiessen mit Luftgewehren auf Katzen gehört hier zweifellos dazu.»
Besitzen Sie ein Luftgewehr?
Baier empfiehlt, Luftgewehre nur in einem streng kontrollierten Rahmen zu benutzen – zum Beispiel in einer Schiessanlage oder im Verein.
* Name geändert