Die Serafe AG als neue Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehgebühren soll nicht die aktuellsten Daten der Einwohnerregister verwenden.
Wegen den Gebühren der Serafe AG kam es zu einigen Reklamationen.
Wegen den Gebühren der Serafe AG kam es zu einigen Reklamationen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Serafe soll laut dem VSED nicht die aktuellsten Einwohnerdaten verwenden.
  • Dies sei der Grund für die grosse Anzahl der Reklamationen.
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Die Serafe AG als neue Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehgebühren verwendet gemäss dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) nicht die aktuellsten Daten der Einwohnerregister. Deshalb sei eine grosse Anzahl der Reklamationen berechtigt.

Mit den Vertretern des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) und der Serafe seien am (gestrigen) Mittwoch verschiedene Lösungsansätze diskutiert worden, teilte der VSED am Donnerstag mit.

Der VSED-Vorstand habe folgende Änderungen gefordert, die zeitnah umgesetzt werden sollen. So sei die Serafe AG für die Rechungsempfängerinnen und -empfänger die erste Ansprechstelle. Die Triage der verschiedenen Beschwerden erfolge ebenfalls durch die Serafe, um die Unannehmlichkeiten der Bevölkerung so weit als möglich zu minimieren.

Verzicht auf Mahnungen verlangt

Auf Mahnschreiben soll verzichtet werden, bis die bestehenden Probleme behoben sind. Die Vorgehensweise für die Datenaufbereitung sei eingehend zu analysieren und zu korrigieren. Dabei seien der VSED und andere involvierte Stellen einzubeziehen.

Selbstverständlich würden von den Einwohnerdiensten notwendige Anpassungen im Einwohnerregister vorgenommen. Dazu seien aber oft vertiefte Abklärungen notwendig.

Der VSED weist darauf hin, dass die von Serafe verwendeten Daten der Einwohnerregister vom Stichtag November 2018 sind. Der Rechnungsversand dagegen sei im Januar erfolgt. Deshalb sei eine grosse Anzahl der Reklamationen berechtigt.

Zahlreiche Rückfragen bei Gemeinden

Die Serafe verschickt seit Anfang Jahr die Rechnungen für die Radio- und Fernsehgebühren. Dabei wird darauf hingewiesen, das sich die Einwohnerinnen und Einwohner bei Unstimmigkeiten direkt an ihre Einwohnerkontrolle zu wenden haben.

Dies habe zu zahlreichen Rückfragen bei den Gemeinden geführt, schreibt der VSED. Aufgrund einer ersten Auslegeordnung durch mehrere Gemeinden habe der VSED festgestellt, dass die Daten in den meisten Fällen korrekt und keine Änderungen im Einwohnerregister notwendig seien.

Viele Fragen bezögen sich auf die Rechnung an sich wie zum Beispiel Fragen zu Fristen, Ratenzahlungen, Befreiungsanträgen und anderes mehr, wofür die Serafe zuständig sei.

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