Darum erhalten einige Haushalte zwei Rechnungen der Serafe

Ab 2019 wird die neue Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen von der Serafe eingetrieben. Kommunikationschef, Erich Heynen erklärt die Verrechnungsmethode.

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Ab 2019 wird die neue Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen von der Serafe eingetrieben. Erich Heynen und Bernard Maissen über das neue System und die Rückerstattung der Mehrwertsteuer. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erhebungsgebühr für Radio und Fernsehen wird ab 2019 von der Serafe AG eingezogen.
  • Die neue Abgabe beträgt für Privathaushalte 365 Franken pro Jahr – weniger als zuvor.

Serafe heisst die Firma, die ab 2019 die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen eintreibt. Im ersten Jahr werden per Zufallsprinzip entweder eine oder zwei Rechnungen an Schweizer Haushalte verschickt. Zusätzlich werden bis zu 70 Franken pro Haushalt zurückerstattet - eine zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer, die von 2010 bis 2015 berechnet wurde. 

Erich Heynen, Kommunikationschef der Serafe erklärt das Rechnungs-System: «Im Januar erhalten alle Haushalte Rechnungen, nur ein kleiner Teil davon aber die Jahresrechnung.» Der grosse Teil wird eine Teilrechnung erhalten. «Diese Rechnung wird über einen bis zu elf Monaten abgerechnet», so Heynen. Darauf folgt die Jahresrechnung. Beispiel: Im Januar gibt es eine Rechnung für die Monate Januar bis März 2019. Im April kommt dann die Jahresrechnung von April 2019 bis April 2020. 

Mehrwertsteuer erst 2020 zurück

Nach dem Bundesgerichtsentscheid sei man an der Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlage für die Rückerstattung der von der Billag erhobenen Mehrwertsteuer. «Wir gehen davon aus, dass wir das 2019 abschliessen können», so Bernard Maissen, Vizedirektor des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM). Den Auftrag an die Serafe für die Rückerstattung erfolge erst 2020.


In den Jahren 2010 bis 2015 haben die meisten Schweizer Haushalte via Billag-Gebühr für den Konsum der SRG-Programme bezahlt. Ein Teil der eingezogenen Billag-Gebühren der letzten Jahre war Mehrwertsteuer. Nur: Diese wurde über Jahre zu Unrecht erhoben, entschied das Bundesgericht 2015. Unter dem Strich werden einmalig 170 Millionen Franken zurückbezahlt.

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