Sex mit 14-Jähriger: Thurgauer meinte, Mutter war einverstanden
Ein heute 26-Jähriger wurde vor dem Bezirksgericht Arbon wegen sexueller Handlungen mit einer 14-Jährigen verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein heute 26-Jähriger wurde wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt.
- Er ging davon aus, dass die Mutter der damals 14-Jährigen ihr Einverständnis gab.
Ein damals 22-Jähriger und eine 14-Jährige waren verliebt und verbrachten eine gemeinsame Nacht in der Wohnung seiner Eltern.
Doch was als romantischer Abend begann, endete vor dem Bezirksgericht Arbon mit einer Anklage wegen Vergewaltigung, wie das «Tagblatt» berichtet.
Die Nacht und die Anschuldigungen
Der junge Mann und das Mädchen trafen sich am 30. Januar 2021 nach wochenlangem Austausch von Nachrichten. Die Jugendliche stellte den Mann ihrer Mutter vor. Sie war damit einverstanden, dass ihre Tochter beim Mann übernachtete. «Viel Spass», wünschte die Mutter den beiden noch.
In der Wohnung seiner Eltern tranken die Verliebten Alkohol, rauchten Joints und küssten sich. Der Angeklagte gestand, dass es zu Sex kam, behauptete aber, es sei einvernehmlich gewesen.

Das Mädchen hingegen sagte aus, sie habe mehrmals «Nein» gesagt. Sie konnte sich nicht mehr wehren.
Der Staatsanwalt argumentierte, dass der Altersunterschied ein Machtgefälle schuf und der Mann die Jugendliche hätte schützen müssen.
Er forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen.
Das Urteil und die Folgen
Das Bezirksgericht Arbon sprach den heute 26-Jährigen laut dem «Tagblatt» vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Verurteilte ihn jedoch wegen sexueller Handlungen mit einem Kind. Die Freiheitsstrafe von 17 Monaten wurde bedingt erlassen.
Zusätzlich wurde er zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken sowie einer Genugtuung von 8000 Franken verurteilt. Auch Verfahrenskosten über 35'000 Franken muss der Mann bezahlen.
Der Mann muss während der Bewährungszeit eine Therapie absolvieren und erhält einen Bewährungshelfer.
Zudem darf er lebenslang keine Tätigkeiten ausüben, die regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen beinhalten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.