Skigebiete in Uri, Obwalden und Nidwalden nehmen Betrieb wieder auf
Die drei Kantone haben die Bewilligung erteilt, da die Spitalauslastung sich entspannt hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Uri, Obwalden und Nidwalden öffnen die Skigebiete am 30. Dezember wieder.
- Es stehen genügend Spitalkapazitäten zur Verfügung, so die Kantone.
- Die
Die Skigebiete im Kanton Obwalden dürfen ihren Betrieb ab dem 30. Dezember wieder aufnehmen. Dies hat der Regierungsrat des Kantons am Montag entschieden. Die Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie habe sich stabilisiert, heisst es.
Bei den Spitalkapazitäten sei es zu einer Entschärfung der Lage gekommen, dies erlaube die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Anders sieht die Lage beispielsweise in Schwyz aus. Dort bleiben die Skigebiete bis am 8. Januar geschlossen.
Auch Nidwalden und Uri öffnen Skigebiete
Der Skibetrieb ist auch in Nidwalden ab dem 30. Dezember möglich. Das schreibt die Gesundheits- und Sozialdirektion in einer Medienmitteilung. Der Kanton erteilt damit die Bewilligung, die in der Covid-19-Verordnung des Bundesrates vorgesehen ist. Allerdings ist die Öffnung in den grösseren Skigebieten mit einer Kapazitätsbegrenzung verbunden.
Die Bewilligungen für den Betrieb von Skigebieten erfolgt unbefristet. Bei Nichteinhaltung des Schutzkonzeptes oder einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage beziehungsweise der Situation in den Spitälern kann sie jederzeit widerrufen werden.
Im Kanton Uri erachtet der Regierungsrat die Voraussetzungen ebenfalls als gegeben, um den Skibetrieb im Kanton bewilligen zu können. Insbesondere, weil aus heutiger Sicht genügend Spitalkapazität zur Verfügung stehe, schreibt die Regierung in einer Mitteilung.
Beschränkungen für Skibetrieb
Die Betriebsbewilligungen in Uri sind mit Kapazitätsbeschränkungen verbunden: Für die Skigebiete Eggberge, Biel, Ratzi, Unterschächen, Haldi, Gitschenen, Brüsti und Realp sind Zutrittsberechtigungen auf Inhaber von Saisonkarten, auf Einheimische (Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Uri) und auf Feriengäste zu beschränken.
Für das Skigebiet Andermatt-Sedrun gilt – in Absprache mit dem Kanton Graubünden - eine Kapazitätsbeschränkung von maximal 8'000 Gästen pro Tag.