Suva

Skilehrer geben Kurse ohne Helm – «Suva» müsste bei Unfall zahlen

Andrea Schüpbach
Andrea Schüpbach

Nendaz,

Skischüler mit Helm, der Lehrer unterrichtet mit Mütze. Ein oft gesehenes Bild auf den Pisten. Die Suva muss bei einem Unfall trotzdem für die Profis zahlen.

Dieser Skilehrer aus einem Walliser Skigebiet belässt es bei einer Mütze.
Dieser Skilehrer aus einem Walliser Skigebiet belässt es bei einer Mütze. - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Oftmals ist auf Pisten zu sehen, dass Skilehrer ohne Helm unterrichten.
  • Jedes Jahr verletzen sich über 10'000 Schneesportler am Kopf.
  • Die Suva müsste bei einem Unfall trotzdem zahlen.

Kluge Köpfe schützen sich! Heute sind auf den Schweizer Skipisten kaum noch Leute ohne Helm unterwegs. Über 90 Prozent aller Snowboarder und Skifahrer tragen einen Kopfschutz, wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung mitteilt.

Doch ausgerechnet die Profis kneifen oftmals! Ein Tag im Walliser Skigebiet «Les 4 Vallées» zeigt: Viele Skilehrer geben Unterricht ohne Helm. Während sich die Schüler brav schützen, fährt der Lehrer mit Mütze voraus.

Auch in Adelboden BE sind solche Bilder Alltag.

Dabei ist die Vorgabe vom Dachverband der Schweizer Skischulen «Swiss Snowsports» klar: «In allen Ausbildungskursen gilt für unsere Experten eine Helmtragepflicht. Wir empfehlen allen angeschlossenen Mitgliedsschulen, eine Helmpflicht im täglichen Betrieb anzuordnen», so Direktionsassistentin Adina Krähenbühl zu Nau.ch.

Weil die Skischulen aber als selbstständige Unternehmungen tätig sind, obliege die Kompetenz einer solchen Pflicht bei ihnen.

Skilehrer bekommen bei Unfall ohne Helm trotzdem Versicherungsgeld

Pro Jahr verunfallen auf Schweizer Skipisten rund 69'000 Schneesportler, 15 Prozent davon verletzen sich am Kopf. Mit dem Tragen eines Helms könnten rund ein Drittel der Kopfverletzungen verhindert werden, so die Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU.

Und was passiert, wenn ein Skilehrer ohne Helm einen Unfall baut? Zumindest finanziell haben die Profis nichts zu befürchten.

«Taggeldleistungen können nur in besonders schwerwiegenden Fällen, wenn zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit vorliegt, gekürzt werden. Allein aber bei einem Unfall keinen Helm getragen zu haben, ist noch keine grobe Fahrlässigkeit. Es gibt keine Helmpflicht auf der Piste», so Natascha Obermayr, Mediensprecherin der «Suva» auf Anfrage.

Tragen Sie auf der Skipiste einen Helm?

Man tue, was man könne. «Die Suva sensibilisiert die Skilehrer jährlich zu Beginn der Saison auf die wichtigsten Präventionsmassnahmen. Darunter fällt auch die klare Empfehlung, einen Helm auf der Piste zu tragen.»

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