Skyguide Fluglotse von Bundesgericht freigesprochen

Keystone-SDA
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Lausanne,

Ein Skyguide Fluglotse wurde vom Bundesgericht freigesprochen. Im März 2011 machte er einen Fehler, welchen er aber kurz darauf selbst meldete.

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Der Fluglotse von Skyguide wurde nun doch vom Bundesgericht freigesprochen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Skyguide-Fluglotse wurde vom Bundesgericht in Lausanne freigesprochen.
  • Er hatte 2011 zwei Swiss-Maschinen die Startfreigabe auf sich kreuzenden Pisten erteilt.

Erfolg für einen Fluglotsen von Skyguide: Das Zürcher Obergericht hatte ihn wegen einer Beinahe-Kollision verurteilt. Nun hat ihn das Bundesgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs freigesprochen. Es zähle nicht, was hätte passieren können, sondern nur, ob tatsächlich ein Schaden entstanden sei.

Der Fluglotse hatte im März 2011 zwei Swiss-Maschinen mit insgesamt über 260 Menschen an Bord kurz nacheinander die Start-Erlaubnis erteilt. Allerdings rollten die Maschinen auf sich kreuzenden Pisten.

Einer der Piloten bemerkte den seitlich heranfahrenden anderen Flieger und brach den Start im letzten Moment ab. Wenige Sekunden später erteilte auch der Lotse den Abbruchbefehl – allerdings erst, nachdem bei ihm ein Alarm losgegangen war. Die Crew im zweiten, voll besetzten Flugzeug bekam von der brenzligen Situation nichts mit. Verletzt wurde niemand.

«Keine konkrete Gefährdung»

Das Bundesgericht kam nun zum Schluss, dass keine konkrete Gefährdung oder Störung des Flugverkehrs vorliegt. Es handle sich vielmehr um eine abstrakte Gefahr. Zur Begründung einer Gefahr dürfe man nicht auf einen hypothetischen Sachverhalt abstellen.

Es zählt nach Ansicht des Bundesgerichtes also nur, ob tatsächlich etwas passiert ist. Und nicht ob etwas hätte passieren können.

Das Bundesgericht spricht den Lotsen somit frei, wie aus dem Urteil vom Freitag hervorgeht. Damit kippt es den Entscheid des Zürcher Obergerichtes vom Dezember 2018. Dieses war noch der Meinung, dass auch die fahrlässige Gefährdungshandlung geahndet werden müsse. Der Fluglotse wurde deshalb zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

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Das schweizerische Bundesgericht in Lausanne muss immer öfter das gesprochene Strafmasse verkürzen. - Keystone

Die erste Instanz, das Bezirksgericht Bülach, war zwei Jahre zuvor noch zum selben Ergebnis gekommen wie jetzt wieder das Bundesgericht. Es vertrat ebenfalls die Meinung, dass der Fluglotse nicht für etwas verurteilt werden könne, das gar nicht passiert sei.

Skyguide: Fluglotse soll Fehler angstfrei melden können

Für Skyguide ist dieser Freispruch ein wichtiger Grundsatzentscheid. Früher mussten Lotsen bei Fehlern nicht mit juristischen Konsequenzen rechnen, es sei denn, sie handelten grobfahrlässig oder mit Absicht. Heute gibt es bereits eine ganze Reihe von Prozessen, bei denen Lotsen angeklagt sind, obwohl niemand zu Schaden kam.

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Der Kontrollturm von Skyguide auf dem Flughafen Zürich. - Keystone

Die Flugsicherung fürchtet deshalb seit Jahren um ihre Fehlerkultur. Würden Fehler aus Angst vor Strafverfahren nicht mehr gemeldet, könnten Schwachstellen nicht mehr erkannt werden. Die Sicherheit könne nur verbessert werden, wenn Lotsen, Techniker und Piloten Fehler und Vorfälle ohne Angst melden könnten.

In einer Medienmitteilung von der Nacht auf Freitag zeigte sich Skyguide mit dem Urteil entsprechend zufrieden.

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