So schnappten die Aargauer Behörden Kinderporno-Täter

Dank einem Tipp aus dem Ausland und verdeckten Ermittlungen konnten die Aargauer Behörden einen Mann mit 1,4 Mio. kinderpornographischen Dateien festnehmen.

Kinder
Kinder spielen in einem Trampolinpark. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Aargauer Behörden gelang ein Schlag gegen die Kinderpornographie.
  • Sie verhaftete einen Mann, der Foren zum Austausch von Kinderpornographie betrieb.
  • Er fotografierte auch Kinder in Parks und teilte die Aufnahmen.

Im Frühling gelang der Aargauer Staatsanwaltschaft ein Schlag gegen Kinderpornografie, wie sie am Mittwoch mitteilte: Ein 47-jähriger Deutscher, der Foren zum Austausch von kinderpornographischem Material betrieben und auch Kinderpornographie hergestellt hat, wurde verhaftet.

Der entscheidende Hinweis ging bei einer Cybercrime-Behörde in Nordrhein-Westfalen ein. Anschliessend wurde in der Schweiz verdeckt ermittelt, Strafverfolger wurden in die Foren im Darknet eingeschleust. Dies sagt Adrian Schuler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber der «Aargauer Zeitung».

1,4 Millionen kinderpornographische Dateien entdeckt

Die verdeckten Ermittler konnten beobachten, welche Dateien der Verdächtige verbreitete. Dadurch erhärteten sich die Verdachtsmomente, im Frühling griff die Polizei dann zu. Der Mann wurde verhaftet, die Foren vom Netz genommen und die Wohnung durchsucht.

Dabei wurden über 1,4 Millionen Dateien mit kinderpornographischem Material sichergestellt. Er soll zudem in Freizeitparks Fotos von spielenden Kindern gemacht haben. Diese hat er dann, so die Staatsanwaltschaft, in den Foren gegen anderes Material getauscht.

Keine Hinweise auf sexuelle Handlungen mit Kindern

Ihm werden das Verbreiten und Zugänglichmachen von Kinderpornographie, deren Herstellung durch Aufnahmen an öffentlichen Plätzen, deren Besitz und Konsum vorgeworfen. Es gebe aber keine Hinweise, dass der Verdächtige sexuelle Handlungen mit Kindern vorgenommen habe.

Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft, ein Arbeitsverbot mit Minderjährigen sowie ein Landesverweis für zehn Jahre. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Mediensprecher Schuler spricht von einem grösseren Fang. Der Tatverdächtige bewege sich gerade im Hinblick auf die Datenmenge in einer höheren Klasse. Zudem konnten durch die Ermittlungen drei weitere Verdächtige im umliegenden Ausland ausgemacht werden. Die dortigen zuständigen Behörden wurden informiert und haben die Ermittlungen weitergeführt.

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Kommentare

User #4944 (nicht angemeldet)

Art. 179 ff StGB. Das Erstellen geschah ohne Einwilligung u von einer Privatperson. Zwar im öffentlichen Raum, aber das Hervorheben einer bestimmten Person, Speichern u dauerhaftes Beobachten sind strafbar.

User #2602 (nicht angemeldet)

Interessanterweise zeigt dieser Fall etwas was ich schon lange vermutet habe: Den Pädos geht es weniger um sexuellen Kontakt zu Kindern als Allgemein angenommen. Pädophile sind gerne Spielkameraden von Kindern und wünschen sich einfach mehr Kontakt zu Ihnen. Warum sonst sind Bilder von spielenden Kindern auf solchen Seiten begehrt? Ich vermute viele von Ihnen suchen nach solchen Bildern aufgrund ihrer Einsamkeit. Das wäre doch mal interessant zu erfahren. Gibt es da irgendwelche Berichte? Herr Journalist, das wäre doch mal ein gutes Thema.

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