So schnappten die Aargauer Behörden Kinderporno-Täter
Dank einem Tipp aus dem Ausland und verdeckten Ermittlungen konnten die Aargauer Behörden einen Mann mit 1,4 Mio. kinderpornographischen Dateien festnehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Den Aargauer Behörden gelang ein Schlag gegen die Kinderpornographie.
- Sie verhaftete einen Mann, der Foren zum Austausch von Kinderpornographie betrieb.
- Er fotografierte auch Kinder in Parks und teilte die Aufnahmen.
Im Frühling gelang der Aargauer Staatsanwaltschaft ein Schlag gegen Kinderpornografie, wie sie am Mittwoch mitteilte: Ein 47-jähriger Deutscher, der Foren zum Austausch von kinderpornographischem Material betrieben und auch Kinderpornographie hergestellt hat, wurde verhaftet.
Der entscheidende Hinweis ging bei einer Cybercrime-Behörde in Nordrhein-Westfalen ein. Anschliessend wurde in der Schweiz verdeckt ermittelt, Strafverfolger wurden in die Foren im Darknet eingeschleust. Dies sagt Adrian Schuler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber der «Aargauer Zeitung».
1,4 Millionen kinderpornographische Dateien entdeckt
Die verdeckten Ermittler konnten beobachten, welche Dateien der Verdächtige verbreitete. Dadurch erhärteten sich die Verdachtsmomente, im Frühling griff die Polizei dann zu. Der Mann wurde verhaftet, die Foren vom Netz genommen und die Wohnung durchsucht.
Dabei wurden über 1,4 Millionen Dateien mit kinderpornographischem Material sichergestellt. Er soll zudem in Freizeitparks Fotos von spielenden Kindern gemacht haben. Diese hat er dann, so die Staatsanwaltschaft, in den Foren gegen anderes Material getauscht.
Keine Hinweise auf sexuelle Handlungen mit Kindern
Ihm werden das Verbreiten und Zugänglichmachen von Kinderpornographie, deren Herstellung durch Aufnahmen an öffentlichen Plätzen, deren Besitz und Konsum vorgeworfen. Es gebe aber keine Hinweise, dass der Verdächtige sexuelle Handlungen mit Kindern vorgenommen habe.
Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft, ein Arbeitsverbot mit Minderjährigen sowie ein Landesverweis für zehn Jahre. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Mediensprecher Schuler spricht von einem grösseren Fang. Der Tatverdächtige bewege sich gerade im Hinblick auf die Datenmenge in einer höheren Klasse. Zudem konnten durch die Ermittlungen drei weitere Verdächtige im umliegenden Ausland ausgemacht werden. Die dortigen zuständigen Behörden wurden informiert und haben die Ermittlungen weitergeführt.