Das bernische Obergericht befasst sich seit Donnerstagmorgen mit einem Doppelmord in einem privaten Kinderheim in Spiez. Der mutmassliche Täter wurde vor einem Jahr zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.
Hier kam es zum Doppelmord im Frühling 2013.
Hier kam es zum Doppelmord im Frühling 2013. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2013 kam es in Spiez BE zu einem Doppelmord in einem Kinderheim.
  • Ein Vater und sein Sohn sollen den Heimleiter und seine Freundin umgebracht haben.
  • Am Mittwoch vor dem bernischen Obergericht betonte der Sohn, er habe allein gehandelt.
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Der Mordfall sorgte im Frühling 2013 landesweit für Entsetzen. Der Leiter einer privaten pädagogischen Einrichtung und dessen zufällig im Heim anwesende Partnerin wurden mit über hundert Messerstichen ermordet.

Erst 18 Monate nach der Bluttat konnte die Polizei die mutmasslichen Täter, einen Vater und dessen Sohn, dingfest machen. Vor fast genau einem Jahr wurde den beiden in getrennten Verfahren der Prozess gemacht. Da der Sohn zur Tatzeit noch minderjährig war, unterstand er dem Jugendstrafrecht.

Sohn gibt Tat zu

Am Donnerstag äusserte sich der Sohn nun offenbar das erste Mal. Er nahm alle Schuld auf sich, wie die «Berner Zeitung» schreibt. Der Vater habe vor dem Heim gewartet. Er habe nicht gewusst, dass der Sohn den Heimleiter habe töten wollen.

Die erste Instanz sah es als erwiesen an, dass Vater und Sohn die Bluttat verübt hatten. Als Motiv nahm das Regionalgericht Berner Oberland eine als Kränkung empfundene Bestrafung an, die der Sohn bei einem mehrwöchigen Aufenthalt im Heim zehn Jahre vor der Tat erlitten haben will. Der Vater hatte schon damals dem Heimleiter mit dem Tod gedroht.

Urteil folgt am 19. Dezember

Zuvor hatten die Ermittler am Tatort DNA-Spuren von Vater und Sohn gefunden; vom Vater allerdings nur eine Mischspur. Deren Hauptelement ist DNA-Material des Heimleiters, Nebenkomponente ist DNA-Material des Vaters.

Die Staatsanwältin zeichnete vom Angeklagten in erster Instanz ein düsteres Bild: Er sei ein unberechenbarer, reizbarer Patriarch. Wenn es nicht nach seinem Kopf gehe, raste der Schweizer mit italienischen Wurzeln aus. Das Regionalgericht Thun folgte bei seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung hingegen zeichnete in ihrem Plädoyer das Bild eines Sumpfs aus emotionalen Abhängigkeiten sowie religiös verbrämten Vorstellungen von Schuld, Sühne und Familienehre, in dem Vater und Sohn feststeckten. Die Verteidigung hatte seinerzeit einen Freispruch gefordert.

Das bernische Obergericht wird sein Urteil voraussichtlich am 19. Dezember bekannt geben.

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