E-Zigaretten-Verbot für Minderjährige: Strengere Kontrollen!
Der Kanton Solothurn verschärft Kontrollen zur Einhaltung des Verkaufsverbots von E-Zigaretten für Minderjährige.
Der Kanton Solothurn will die Einhaltung des Verkaufsverbots von E-Zigaretten für Minderjährige verstärkt kontrollieren.
Vom 1. Oktober an gilt in der ganzen Schweiz ein Verkaufsalter von 18 Jahren für Tabakprodukte, elektronische Zigaretten sowie nikotin- und tabakhaltige Produkte.
Verkaufsstellen von Tabak- und Nikotinprodukten müssten sicherstellen, dass die Bestimmungen eingehalten würden und Hinweise zum Verkaufsalter vorhanden seien, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Mittwoch mit.
Bei Verstössen gegen die Verkaufsbestimmungen könnten der Betrieb und die Verkaufsperson gebüsst werden.
Bundesrat setzt nationales Tabakproduktegesetz in Kraft
Der Bundesrat setzte das nationale Tabakproduktegesetz auf den 1. Oktober in Kraft. Damit werden neben herkömmlichen Zigaretten neu auch E-Zigaretten und alle nikotin- und tabakhaltigen Produkte wie zum Beispiel pflanzliche Raucherwaren, Wasserpfeifen, Nikotinbeutel oder CBD-Produkte schweizweit erst ab 18 Jahren erhältlich sein.
Bereits im Jahr 2019 hatte der Kanton Solothurn im Gesundheitsgesetz den Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige eingeschränkt.
Neue Nikotinprodukte wie E-Zigaretten – auch bekannt als Vapes, Liquids oder Puff Bars – waren von diesem Verbot jedoch bisher ausgenommen.