Solothurner Lottomillionär zieht nach Gewinn ins Steuerparadies
Was tun, wenn einem als frischgebackenen Lottomillionär die Steuern zu hoch sind? Genau: einfach umziehen. Dem Ständerat will das gar nicht schmecken.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Euromillions-Gewinner aus dem Januar wohnte offenbar in einem Solothurner Dorf.
- Da ihm die Steuern zu hoch waren, zog er mit seinen 69 Millionen in eine andere Gemeinde.
- Der Gewinner dürfte Millionen sparen. Der Ständerat will solche Tricks künftig verhindern.
68'843'008.55 Franken. Diesen Betrag hat ein Euromillions-Gewinner aus der Schweiz im Januar abgesahnt.
Recherchen der «Solothurner Zeitung» zeigen, dass die Person in einem Dorf im Kanton Solothurn lebte. Und das über viele Jahre, bis dann das Lottoglück zuschlug. Danach hat sich die Person mit dem Millionengewinn aus dem Staub gemacht.
Heute umziehen, morgen Millionen sparen
Grund sind die Steuern. Die waren dem Glückspilz offenbar zu hoch. Jetzt wohnt die Person in einer Tiefsteuergemeinde im Kanton. Dort drückt sie dem Staat auf ihren Millionengewinn rund 50 Prozentpunkte weniger ab – Steuerflucht par excellence.
Lottogewinne ab einer Million werden einerseits bei Ausschüttung als Einkommen, andererseits Ende Jahr als Vermögen besteuert. Immer dort, wo man zum Stichtag am 31. Dezember lebt.
Wie viel Steuern auf einen Lottogewinn anfallen, hat die «Solothurner Zeitung» in einer Milchbubenrechnung über den Daumen gepeilt. Beim durchschnittlichen Solothurner Steuerfuss bekäme die Gemeinde 8,4 Millionen, der Kanton 7,5 Millionen und der Bund 7,8 Millionen Franken.
Die Zahlen dienen der Einordnung und sind nicht als echte Beträge zu verstehen. Klar ist aber, dass der frischgebackene Lottomillionär mit dem Zügeltrick einige Millionen sparen dürfte.
Ständerat will Steuertrickli für Lottogewinner verunmöglichen
Die Gemeinde zeigt sich wenig überraschend alles andere als erfreut. Gemeindevertreter versuchten zwar, den Gewinner mit einer Charmoffensive zum bleiben zu bewegen, aber vergeblich. Da lässt sich nichts machen, Umziehen ist schliesslich nicht verboten.
Die Politik will derlei Tricksereien künftig einen Riegel vorschieben. Der Solothurner SP-Ständerat Roberto Zanetti hat dazu eine Motion eingereicht.
Heute könne ein Lottospieler Anfang Januar gewinnen und Ende Dezember wegziehen, steht darin. In «besonders spektakulären und entsprechend seltenen Fällen» könne dies zu Steuerfolgen für Gemeinden und Kantone führen, so die Argumentation.
«Dies ist stossend.» Deshalb fordert Zanetti eine «marginale Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes». Konkret will er, dass Steuern auf Lottogewinne dort anfallen, wo eine Person zum Zeitpunkt ihres Gewinnes gelebt hat.
Und das sieht offenbar auch der Rest im Rat so. Lediglich drei Ständeräte, ein FDPler aus Freiburg und ein Schaffhauser Parteiloser, der für die SVP politisiert, unterstützen die Motion nicht. Präsidentin Brigitte Häberli-Koller (Die Mitte) ist neutral geblieben. Eine selten grosse Einigkeit im Ständerat.