Solothurner Mordprozess: Gefängnisstrafen von 20 Jahren gefordert
Beim Amtsgericht Dorneck-Thierstein läuft der Mordprozess zu einer Tat in Metzerlen SO. Zwei Männer sollen den Mord 2010 bei einem Raubüberfall begangen haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein tagt im Zusammenhang mit einem Mordfall in Metzerlen.
- Die Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Haft für die beiden mutmasslichen Täter.
Im Prozess zum Mord in Metzerlen SO hat die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren gefordert. Opfer des Verbrechens im März 2010 war ein 71-jähriger Schweizer. Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein tagt nun an einem geheimen Ort.
Täter sind Schwerverbrecher aus Räuberbande
Der 44-jährige Serbe und der 41-jährige Niederländer mit serbischen Wurzeln sind aktuell in Haft. Sie machten vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein keine Aussagen und sind nicht geständig. Die beiden Männer sollen auch wegen bandenmässigen Raubs verurteilt worden.
Die beiden Angeklagten seien zweifelsfrei des Mordes überführt, führte der Staatsanwalt in seinem mehrstündigen Plädoyer aus. Es stehe fest, dass sie der Räuberbande «Pink Panther» angehörten. Sie seien für andere Raubüberfälle, unter anderem in Frankreich, rechtskräftig verurteilt worden. Gemäss den Ausführungen der Staatsanwaltschaft handelt es sich um Schwerverbrecher.
Zeuge ist in Zeugenschutzprogramm
Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einzigartigen und sehr aufwändigen Ermittlungen im Mordfall Metzerlen. Nach der Tat sei ein anonymer Telefonanruf eingegangen, wonach die Täterschaft aus dem Umfeld der Räuberbande «Pink Panther» stamme.
Am Tatort sei ein Schal aufgefunden worden. Die DNA-Profile hätten Spuren des Serben gezeigt. Auch auf den angewendeten Kabelbindern wurde das DNA-Profil des Serben nachgewiesen. Zudem belastete ein Zeuge den Mann schwer mit Täterwissen; der Zeuge untersteht einem Zeugenschutzprogramm.
Gemeinsam geplant und durchgeführt
Die beiden Angeklagten hätten den Raubüberfall in Metzerlen gemeinsam geplant und ausgeführt. Sie hätten sich seit Jahren gekannt und seien auch gemeinsam kriminell aktiv gewesen, hielt der Staatsanwalt fest. Beide Männer hätten mitgeholfen, das Opfer zu überwältigen.
Es gebe viele Beweise, dass auch der Niederländer zur Tatzeit in der Schweiz gewesen sei. Dessen Alibi, nicht in der Schweiz gewesen zu sein, sei nicht erbracht. Der Niederländer war in Frankreich verhaftet und in die Schweiz ausgeliefert worden.
Opfer starb nach dem Überfall
Der Raubüberfall hatte sich am 14. März 2010 in der an Frankreich angrenzenden Gemeinde Metzerlen ereignet. Ein 71-jähriger Schweizer wurde in seinem Haus schwer verletzt. Der Lokalpolitiker starb vier Monate nach der Tat im Spital.
Die Angeklagten sollen ihn mit Kabelbindern gefesselt und mit einem kantig-stumpfen Gegenstand wuchtig auf den Kopf geschlagen haben. Die beiden Angeklagten erhofften sich gemäss Anklageschrift im Haus in Metzerlen Bargeld in Millionenhöhe zu erbeuten. Sie durchsuchten die ganze Liegenschaft - und stahlen schliesslich einen Haustür- und einen Autoschlüssel. Vermögenswerte fanden sie nicht.