Solothurner Stimmvolk stimmt umstrittenem Polizeigesetz klar zu
Das kontroverse Polizeigesetz erhält im Kanton Solothurn grünes Licht: 70 Prozent der Stimmen sprachen sich für das «Überwachungsgesetz» aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Das umstrittene Polizeigesetz wurde im Kanton Solothurn klar angenommen.
- Fortan verfügt die Polizei dort über mehr Befugnisse und lockerere Regeln.
- Diese sollen sich insbesondere bei der Verhinderung von Straftaten auszahlen.
Im Kanton Solothurn erhält die Polizei mehr Möglichkeiten zur Verhinderung von Straftaten. Das umstrittene Polizeigesetz, von Gegnern als «Überwachungsgesetz» bezeichnet, ist in einer Referendumsabstimmung vom Stimmvolk klar angenommen worden.
Der Entscheid für das Polizeigesetz fiel mit einem Ja-Stimmenanteil von über 70 Prozent. Dies gab der Kanton auf seiner Website bekannt. Ausgezählt waren 108 von 109 Gemeinden.
Das Gesetz gibt der Polizei mehr Möglichkeiten für das verdeckte Vorgehen, um Straftaten zu verhindern, bevor sie sich ereignen. Konkret werden die verdeckte Fahndung und die verdeckte Vorermittlung geregelt. Letztere muss ein Gericht von Beginn an genehmigen.
Bei der verdeckten Fahndung sind die Vorschriften etwas weniger streng: Erst ab einer bestimmten Dauer muss sie von einem Gericht genehmigt werden. Die betroffene Person muss jedoch bei beiden Methoden nachträglich informiert werden und kann dann vor Gericht Beschwerde erheben.
Drohneneinsatz zur Ausspähung Verdächtiger wird legitim
Zur Erfüllung bestimmter Aufgaben wird die Polizei auch ermächtigt, unbemannte Luftfahrzeuge wie Drohnen einzusetzen. Das Gesetz ermöglicht zudem die automatisierte Fahrzeugfahndung. Die so erfassten Kontrollschilder können mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen werden.
Der Kantonsrat hatte dem Polizeigesetz im Mai klar zugestimmt. Der Regierungsrat und die anderen Befürworter argumentierten im Abstimmungskampf erfolgreich, das geänderte Gesetz diene dem Schutz der Bevölkerung. Diese erwarte, dass die Polizei handle, bevor es zu einer Straftat komme. Die meisten anderen Kantone hätten ihre Polizeigesetze bereits entsprechend angepasst.
Beispiel: Wenn Anhaltspunkte bestünden, dass ein Pädophiler ein Treffen mit einem Kind vereinbart habe, soll die Polizei am Treffpunkt erscheinen dürfen. Hohe rechtsstaatliche Hürden würden die Privatsphäre Unbescholtener garantieren, hielt der Regierungsrat fest.
Sowohl Juso als auch Junge SVP gegen neues Gesetz
Gegen das Gesetz hatten zwei Komitees das Referendum ergriffen. Bürgerliche kämpften unter dem Motto «Stopp dem Schnüffelstaat – für eine bürgerfreundliche Polizei» gegen das Gesetz. Die Jungparteien Jungfreisinnige, Juso, Junge SP Region Olten und Junge SVP wollten eine «unnötige Gefährdung der Grundrechte» verhindern.
Ein «Überwachungsstaat» müsse verhindert werden. Die Polizei habe ein besseres Gesetz verdient.
Die Gegner kritisierten weiter: Die Massnahmen könnten dazu führen, dass bei der Jagd nach «echten Verbrechern» Mittel abgezogen würden.