Francesca T. (†59) soll ihre Shoppingsucht mit Sozialgeld gestillt haben. Der Fall löst Kopfschütteln aus. Die Behörden weisen die Schuld zurück.
Aufklärung des Berner Sozialhilfe-Missbrauchs-Fall. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stadt Bern soll eine kaufsüchtige Sozialhilfebezügerin unterstützt haben.
  • Das zuständige Sozialamt weist nun alle Vorwürfe zurück.
  • «Wir hatten keinerlei Hinweise auf einen Missbrauch», sagt der Leiter des Sozialamts.
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Nach dem Tod der 59-jährigen Sozialhilfebezügerin Francesca T. aus Bern sollen bei der Räumung ihrer Wohnung Kleider im Wert von 100’000 Franken gefunden worden sein. Diese habe sie bei sich zu Hause gehortet.

Täglich sei sie beim Shopping in der Berner Altstadt gesichtet worden, berichtete der Blick. Ihre schicke Garderobe habe aber nicht sie selbst bezahlt, sondern das Sozialamt der Stadt Bern. Dies sei über acht Jahre lang so gelaufen.

Aufklärung Sozialhilfe-Missbrauch-Fall Bern

«Es gab keine Hinweise»

Heute nun haben die Behörden vor den Medien Stellung genommen zum Fall. Nichts habe darauf hingedeutet, dass die gebürtige Italienerin das Sozialamt hintergangen habe, erklärte Felix Wolffers, Leiter des Stadtberner Sozialamts: «Der Fall wurde sehr seriös geführt. Wir hatten keinerlei Hinweise auf einen Missbrauch», so Wolffers. «Die Frau war kooperativ und wir hatten einen guten Eindruck von ihr.»

Wie sie ihre 3.5-Zimmerwohnung mit all diesen Kleidern füllen konnte, wirft Fragen auf. Denn ihr monatliches Einkommen, exklusive der Miete von 900 Franken, betrug knapp 1000 Franken.

«Möglicherweise hat die Frau die Kleider geschenkt bekommen oder bei einem Onlineshop bestellt und nicht bezahlt», sagte Wolffers. «Für offene Rechnungen von Klienten ist die Sozialhilfe nicht zuständig. Das können wir nicht überprüfen», ergänzte er.

Hausbesuche würden nur bei ausreichendem Verdacht auf Missbrauch durchgeführt. «Mit Francesca T. wurden regelmässig Klientengespräche geführt. Dabei hat es keinerlei Hinweise auf nicht deklariertes Einkommen oder auffälliges Verhalten gegeben», führte Felix Wolffers aus.

Kleider «ohne Wert»

Die gebürtige Italienerin wurde mehrmals betrieben. Da sie ihre Rechnungen nicht beglichen hatte, führte das Konkursamt nach ihrem Tod am 17. April 2018 eine Hausdurchsuchung durch. Dabei seien jedoch keine Gegenstände sichergestellt worden, die noch verwertbar hätten sein könnten.

Somit hat die Frau zwar haufenweise Kleider besessen, diese hatten aber anscheinend keinen Wert. Schliesslich hat das Konkursamt ihre Wohnung freigegeben.

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