Spenden ohne Missverständnisse
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich kann fast jeder Mensch Organspender sein.
- Nicht nur Organe können gespendet werden, sondern auch andere Körperteile.
- Das Nationale Organspenderegister führt alle potenziellen Spender auf.
- Auch im hohen Alter kann gespendet werden.
Derzeit sind ungefähr 1400 Schweizer auf eine Organspende angewiesen. Über die Hälfte der Schweizer Bevölkerung spricht sich positiv gegenüber dem Spenden aus. Dennoch gibt es weiterhin Missverständnisse, Gerüchte und Unklarheiten.
Nicht nur Organe werden benötigt
Grundlegend können sechs verschiedene Organe gespendet werden. Zusätzlich eignen sich Gewebe, wie zum Beispiel die Hornhaut oder Knochen bzw. Knochenmark für eine Transplantation. Weiter gibt es die Möglichkeit, Stammzellen und Blut zu spenden.
Da Gewebe nicht direkt nach der Entnahme transplantiert werden muss, kann es nach einem Sterilisationsverfahren in einer Gewebebank gelagert werden. Im Gegensatz dazu ist Knochenmark blutbildend und kann nur von lebenden Spendern bezogen und auch auf nicht verwandte Empfänger übertragen werden.
Nach der Entnahme eines inneren Organs bei einem hirntoten Patienten ist lediglich eine Operationsnarbe zu sehen. Das äussere Erscheinungsbild des Körpers wird nicht verändert. Während der Operation eines lebenden Spenders kommt eine Narkose zum Einsatz.
Wer erhält die Spenden?
Grundsätzlich kann ein Organspender nicht bestimmen, an wen ein Organ nach seinem Ableben gehen soll. Diese Zuteilung wird durch das Computerprogramm Swiss Organ Allocation System (SOAS) vorgenommen. Es gibt allerdings die Option einer Lebendspende, dabei wird das Organ eines lebenden Spenders oft einem Angehörigen transplantiert. Ein gutes Beispiel davon ist die Niere.
Swisstransplant arbeitet auch mit gleichgesinnten ausländischen Institutionen zusammen. Im Falle eines in der Schweiz nicht brauchbaren Organs wird es ins Ausland gespendet. Im Umkehrschluss erhalten auch Schweizer Patienten teilweise Spenden aus dem Ausland.
Eine Organspende braucht immer die Einwilligung vom Spender. Sollte der Spender vor seinem Ableben keine Willensäusserung verfasst haben, ist das Einverständnis der Angehörigen einzuholen.
Trotz Alter und Krankheit spenden
Bis auf einige, wenige Ausnahmen sind alle Schweizer mögliche Organspender. Bei Menschen mit chronischen Krankheiten können zusätzliche Untersuchungen anfallen. Selbst Personen mit einer Krebserkrankung, HIV oder Hepatitis können zum Teil in der Lage, zu spenden.
Eine Altersbegrenzung für Organspender gibt es in der Schweiz nicht. Entscheidend ist der Gesundheitszustand des Spenders vor der Entnahme des Spenderorgans und dessen Verwendbarkeit. Es wird in jedem Fall eine Kontrolle der Spende durchgeführt.
Im Nationalen Organspenderegister können sich Spender eintragen lassen. Ergänzend kann eine Organspenderkarte ausgefüllt und mitgeführt werden. Der Eintrag im Register und die Karte erfüllt die Funktion einer juristischen Einverständniserklärung.