Patientenverfügungen spenden Sicherheit
Das Wichtigste in Kürze
- Patientenverfügungen regeln Massnahmen bei Unfall oder Krankheit.
- Alle urteilsfähigen Schweizer/innen sind berechtigt, ein solches Dokument auszufüllen.
- Bereits Jugendliche sollten sich Gedanken über eine Patientenverfügung machen.
- Das Spenden von Organen kann im Notfall Leben retten.
Seit 2013 sind Patientenverfügungen rechtskräftige Dokumente. Darin werden Vorgehen und Massnahmen bei Unfall oder Krankheit geklärt. Eine solche Verfügung macht auch für junge Menschen durchaus Sinn.
Vorsorge für Unfall und Krankheit
Eine Patientenverfügung funktioniert als Vorsorgeauftrag. Jede urteilsfähige Person der Schweiz ist berechtigt, eine solche Verfügung zu schreiben. Sie bestimmt darin, welche Massnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit durch Ärzte getroffen werden dürfen.
Der auf Papier festgehaltene Wille tritt dann in Kraft, wenn man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Daher sollte zum Beispiel definiert sein, ob lebensverlängernde Massnahmen angewandt werden dürfen. So kann eine hinterlegte Patientenverfügung Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit und Klarheit spenden.
Es ist notwendig, dass Angehörige und Ärzte den Ablageort des Dokuments kennen. Alternativ kann es auf einer Onlineplattform abgelegt und dem Hausarzt der Zugang mitgeteilt werden. Ein solches Dokument muss unbedingt die Unterschrift der verfügenden Person und das Erstellungsdatum enthalten.
Vorsorge und Spenden auch für Jugendliche ein Thema
Auch in jungen Jahren sollte man sich über eine Patientenverfügung Gedanken machen. Krankheiten und Unfälle können jeden treffen. Zusätzlich werden durch festgehaltene Anweisungen und Wünsche die Angehörigen entlastet.
Entscheidungen in einem solchen Dokument haben eine grosse Tragweite. Auch können sich die eigenen Wünsche und Überzeugungen verändern. Daher kann eine Patientenverfügung laufend korrigiert und den aktuellen Wünschen angepasst werden.
Eine Patientenverfügung sollte so konkret wie möglich geschrieben sein. Vorlagen für eine solche Verfügung findet man im Internet. Sprechen Sie vor dem Ausfüllen unbedingt mit Ihren Angehörigen.
Organe spenden und Leben retten
Nicht nur eine Patientenverfügung gewährleistet die Selbstbestimmung. Auch ein Organspendeausweis regelt nach den eigenen Wünschen die Massnahmen in einem Notfall. Jede urteilsfähige Person der Schweiz kann entscheiden, ob und welche Organe gespendet werden dürfen.
Mit dem Besitz eines Organspendeausweises erlauben Sie grundlegend diese Entnahme Ihrer Organe. Alternativ kann dieser Prozess auch ausdrücklich verwehrt werden.
Im letzten Jahr profitierten 582 Personen der Schweiz von einer Organspende. Im Vergleich zu den Jahren davor, blieb diese Zahl auf gleichem Niveau. Auch ein Organspendeausweis kann online beantragt und ausgefüllt werden.