Spenden Sie auch nach Ihrem Ableben durch ein Testament
Testamente sind wichtig und nur an wenige Vorgaben gebunden. Sie stellen neben der Verhinderung von Erbstreitigkeiten eine Möglichkeit dar, Spenden zu tätigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erstellung eines Testaments ist wichtig und nur an wenige Vorgaben gebunden.
- Durch ein Testament kann eine Hilfsorganisation zur Miterbin Ihres Nachlasses werden.
- Jeder urteilsfähige Schweizer kann ab dem Alter von 18 Jahren ein Testament verfassen.
Unabhängig von der Grösse Ihres Vermögens schafft ein Testament Klarheit über den Weg, den Ihr Vermächtnis zukünftig gehen wird. Sollten Sie ausschliesslich Ihre gesetzlichen Erben begünstigen wollen, ist die Erstellung eines Testamentes nicht zwingend nötig. Falls Sie Hilfswerke, Vereine oder Privatpersonen in Ihr Erbe aufnehmen möchten, ist ein Testament erforderlich.
Spenden aus der freien Quote
In einem Testament werden die Vermögensteile in Erbschaft und Vermächtnis unterteilt. Eine Erbschaft richtet sich an eine beliebige Person oder Institution und wird meist in einer Prozentzahl definiert. Dadurch kann eine Organisation eine Miterbin Ihres Nachlasses werden. Ein Vermächtnis hingegen beschreibt einen festgelegten Geldbetrag oder definierte Sachwerte wie Kunstgegenstände, Schmuck oder Immobilien.
Möchten Sie an eine Hilfsorganisation oder einen Verein eine Erbschaft oder ein Vermächtnis aussprechen, ist der Betrag frei wählbar. Die einzige Voraussetzung besteht darin, den Betrag aus der freien Quote zu beziehen. Diese Quote bezeichnet den frei zur Verfügung stehenden Teil Ihres Erbes, im Gegensatz zum sogenannten Pflichtteil.
In diesem Pflichtteil werden Personen wie Ehegatten, Nachkommen und Eltern bedacht. Somit teilt sich jedes Erbe in einen verpflichtenden und einen frei zur Verfügung stehenden Teil ein. Sollten keine Nachkommen oder andere Familienmitglieder vorhanden sein, steigert dies die freie Quote.
Spenden, die ankommen durch Transparenz und Offenheit
Diverse Hilfswerke und -organisationen sind auf Spenden angewiesen, ebenfalls auf Spenden aus Testamenten. Diese Erbschaften und Vermächtnisse stellen für die Hilfswerke wichtige Einnahmequellen dar. Mit diesen finanziellen Mitteln stellen die Organisationen ihre Angebote und Projekte sicher.
Viele Hilfswerke, die auf Spenden angewiesen sind, stellen es den Spendern frei, den Nachlass für ein spezifisches Projekt zu koordinieren. So können Spender direkt Einfluss auf die Arbeit der Hilfswerke nehmen und Projekte unterstützen, die ihnen persönlich am Herzen liegen. Viele Spender entschliessen sich allerdings dafür, der Organisation die Verteilung der Erbschaft zu überlassen, um den grösstmöglichen Nutzen zu erreichen.
Eine Erbschaft an ein Hilfswerk ist ein grosser Vertrauensbeweis und somit stellen diese Organisationen sicher, dass Ihr Wunsch berücksichtigt wird. Offenheit und Transparenz sind daher einmal mehr gute Indikatoren für die Seriosität einer Hilfsorganisation. Zewo-zertifizierte Hilfswerke erfüllen solche Standards, genau wie andere Hilfswerke, die sich im Internet finden lassen.
Wie schreibe ich ein Testament?
Das Aufsetzen eines Testaments ist nur an wenige, rechtliche Vorgaben gebunden. Das Dokument sollte persönlich und von Hand geschrieben werden, zusätzlich ist ein Titel wie «Testament» oder «Letzter Wille» zu empfehlen. Versehen Sie das Schreiben zudem mit einem genauen Datum, dem Ort und Ihrer Unterschrift.
Der Inhalt Ihres Testaments ist frei wählbar, allerdings sollten sämtliche früheren Erklärungen und Verfügungen dieser Art für ungültig erklärt werden. Somit stellen Sie sicher, dass die aktuelle Version Ihres Testaments tatsächlich verwendet werden wird. Ihre Angehörigen sollten über den Aufenthaltsort Ihres Testaments Bescheid wissen.
In der Schweiz kann jeder, der testierfähig ist, ein Testament verfassen. Diese Testierfähigkeit setzt eine Urteilsfähigkeit und das Alter von 18 Jahren voraus. Beim Erstellen eines Testaments darf man sich zudem nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten befinden.