Jolanda Spiess-Hegglin fordert von Ringier 350'000 Franken. Diesen Betrag soll der Medien-Konzern mit Berichten über sie eingenommen haben.
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Die Netzaktivistin Jolanda Spiess-Hegglin kämpft vor dem Zuger Kantonsgericht gegen den Medienkonzern Ringier. (Archivbild) - sda-keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Jolanda Spiess-Hegglin und Ringier treffen sich heute Mittwoch wieder vor Gericht.
  • Die ehemalige Politikerin will den Gewinn, den Blick mit Berichten über sie erzielt hat.
  • Die geforderten 350'000 Franken seien zu viel, 45'000 seien eher angemessen, so Ringier.
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Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und das Medienhaus Ringier treffen sich heute Mittwoch vor dem Zuger Kantonsgericht. Beim Prozess fordert Spiess-Hegglin von Ringier die Herausgabe des Gewinns, den der Konzern mit Artikeln über sie erzielt hat.

Im Zentrum stehen fünf Artikel, die in Print- und Online-Titeln von Ringier im Nachgang der Zuger Landammannfeier von 2014 erschienen sind.

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Jolanda Spiess-Hegglin ist Teil der Zuger Landamman-Affäre und kämpft seit Jahren gegen die Veröffentlichung des Buches. - Keystone

Was bei der Feier zwischen Spiess-Hegglin und Kantonsrat Markus Hürlimann genau passiert war, wurde juristisch nie aufgeklärt. Mit den genannten Artikeln seien aber die Persönlichkeitsrechte von Spiess-Hegglin verletzt worden, heisst es in der Klageschrift, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

Ringier sei daher zu verpflichten, Spiess-Hegglin den Gewinn herauszugeben, den das Unternehmen mit den besagten Artikeln erzielt habe. Sie habe einen Anspruch darauf. Ringier beantragt in einem Schreiben ans Gericht, die Klage vollumfänglich abzuweisen.

Gericht: Blick hat gegen Persönlichkeitsrechte verstossen

Das Zuger Obergericht hatte 2020 in zweiter Instanz entschieden, dass der «Blick» mit der Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte der Ex-Politikerin verletzt hat. Mit der Nennung ihres Namens und der Publikation eines Fotos habe die Zeitung «in schwerwiegender Weise» in Spiess-Hegglins Intimsphäre eingegriffen.

Um den tatsächlichen Gewinn zu eruieren, fordert Spiess-Hegglin von Ringier vor Gericht Angaben etwa zu Klicks auf Online-Artikel, Werbeeinblendungen oder Einzelverkäufen. Gemäss Spiess-Hegglins Anwältin führten die fünf Artikel zu einem Erlös von rund 350'000 Franken.

Dies ist laut Ringier «viel zu hoch». Der Feststellungsanspruch sei wenn überhaupt mit 40'000 bis maximal 45'000 Franken angemessen bewertet. Alle prozessgegenständlichen Artikel seien vor Prozesseinleitung online längst gelöscht worden. Ringier-CEO Marc Walder hatte sich nach dem Obergerichts-Urteil 2020 bei Spiess-Hegglin öffentlich entschuldigt.

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