Beamte finden bei einem jungen Mann aus St. Gallen ein ganzes Waffenarsenal. Zuvor hatte er mehrmals mit einer Schreckschusspistole in die Luft geschossen.
Waffen
Die Polizei fand bei den jungen Mann eine Vielzahl an Waffen. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann schiesst an Silvester mit einer Schreckschusspistole siebenmal in die Luft.
  • Als die Polizei ihn später zum Vorfall befragt, stellen sie eine Menge an Waffen sicher.
  • Der 21-jährige aus St. Gallen wurde jetzt zu einer Geldbusse verurteilt.
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Ein junger Mann aus St. Gallen hat letztes Silvester für Aufsehen gesorgt. Der 21-Jährige trat auf seinen Balkon und feuerte siebenmal mit einer Schreckschusspistole in die Luft. Obwohl es sich um eine Imitationswaffe handelte, blieb der Vorfall nicht ohne Folgen.

Wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet, klopfte die Polizei eine Woche später an seine Tür. Die Beamten wollten mehr über das Geschehen erfahren.

Sie sammelten sieben Patronenhülsen als Beweis und kehrten im Februar für eine Hausdurchsuchung zurück. Was sie fanden, war ein ganzes Arsenal an Waffen beim jungen Mann, der mit seiner Mutter und Schwester lebt.

Waffenarsenal im Kinderzimmer

In einem Strafbefehl gegen den jungen Mann sind zahlreiche Waffen aufgeführt: Neun Softair-Pistolen – von Desert-Eagle- bis Glock-Imitat –, zwei Luftgewehre, ein Revolver sowie eine Schreckschuss- und Softair-Maschinenpistole. Hinzu kommen Magazine, Munition und Gaskartuschen.

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Schreckschusspistolen sehen oftmals täuschend echt aus. (Symbolbild) - keystone

Viele dieser Waffen befanden sich griffbereit im Zimmer des Beschuldigten. Der junge Mann hatte es versäumt, seine Waffen und Munition vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Insbesondere vor seiner Mutter und Schwester. Neben den Waffen wurden auch mehrere Messer sichergestellt.

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Strafe für den jungen Mann

Der 21-Jährige wurde laut dem «St. Galler Tagblatt» wegen fahrlässiger Verletzung des Waffengesetzes, unbefugtem Schiessen mit einer Feuerwaffe sowie Verletzung der Sorgfaltspflicht angeklagt.

Er erhielt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Franken, die bedingt auf zwei Jahre ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss er eine Busse von 900 Franken und Gebühren von 650 Franken zahlen.

Die sichergestellten Messer werden gemäss Strafbefehl eingezogen und vernichtet. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig – es gilt die Unschuldsvermutung.

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