In der Schweiz hat ein 62-jähriger Mann im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung seines Hauses mit Sprengstoff gedroht – und wurde dafür verurteilt.
Zwangsversteigerung St Gallen
Wegen der Zwangsversteigerung seines Hauses drohte ein 62-Jähriger mit dem Einsatz von Sprengstoff. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 62-jähriger Mann drohte mit Explosion gegen Zwangsversteigerung.
  • Er wurde wegen der Drohung per Strafbefehl verurteilt.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Ein 62-jähriger Mann aus der Region Werdenberg sah sich im Jahre 2023 mit einer Zwangsversteigerung seines Hauses konfrontiert. Er war entschlossen, sich mit allen Mitteln gegen diesen Eingriff zu wehren, was ihm letztlich einen Strafbefehl einbrachte.

Die Widerstandsgedanken des Mannes kamen insbesondere in einer Reihe von Whatsapp-Nachrichten zum Ausdruck, die er an eine Bekannte richtete. Darüber berichtet «20 Minuten».

Sprengstoffdrohung und Bekanntmachung seiner Absichten

Unter den gesendeten Nachrichten befanden sich auch Andeutungen auf mögliche destruktive Aktionen. Als die Bekannte den Mann daraufhin kontaktierte, eskalierte die Situation.

Er erzählte offen davon, sich mittels Waffeneinsatz oder Sprengstoff gegen die Versteigerung zu stellen und prahlte dabei mit seiner Vergangenheit als Sprengstoffexperte im Militär. Der Mann behauptete überdies, 200 Liter brennbare Flüssigkeit und eine geladene Waffe in seinem Besitz zu haben.

Nicht nur die Entschlossenheit und die Fähigkeiten des Mannes zur Durchführung seiner Pläne machten der Bekannten Sorge, sondern auch seine gleichgültige Haltung gegenüber möglichen Kollateralschäden.

Strafbefehl und finanzielle Konsequenzen

Die Staatsanwaltschaft im Kanton St. Gallen verurteilte ihn laut «20 Minuten». Aufgebrummt bekam er eine bedingte Geldstrafe von insgesamt 1200 Franken, zahlbar bei erneuter Straffälligkeit innerhalb von zwei Jahren.

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Unabhängig von dieser bedingten Strafe muss der Mann jedoch für die Verfahrens- und Anwaltskosten aufkommen. Diese summierten sich auf über 14'500 Franken. Der momentane Status der Strafe ist nicht rechtskräftig.

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