Strengelbach: Fünf Personen wegen Sprengstoff im Gepäck angeklagt
Im Juli 2023 wurden bei vier Personen in Strengelbach AG Sprengstoff gefunden. Nun werden sie – und eine weitere Person – angeklagt.
Das Wichtigste in Kürze
- Fünf Personen in Strengelbach AG wurden wegen Sprengstoffdelikten angeklagt.
- Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen versuchte Bankomaten-Sprengungen vor.
- Die Angeklagte sollen unkonventionelle Sprengvorrichtungen gebaut haben.
Im Juli 2023 wurden vier Personen in Strengelbach im Kanton Aargau von der Kantonspolizei Aargau angehalten. Bei der näheren Überprüfung der vier Angehaltenen wurde Sprengstoff sichergestellt. Die in der Folge notwendige grossräumige Absperrung des Gebiets zog eine grosse Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat nun gegen diese vier im Juni 2023 angehaltenen und daraufhin festgenommenen Personen Anklage eingereicht. Ebenso gegen eine weitere beschuldigte Person. Die BA wirft ihnen insbesondere Sprengstoffdelikte vor, mutmasslich zwecks Begehung von Bankomaten-Sprengungen in der Schweiz, wie diese mitteilt.
Sprengstoff-Vorrichtungen in Barbershop gebaut
Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, Sprengstoffe und giftige Gase mit krimineller Absicht hergestellt, versteckt und transportiert zu haben.
Sie sollen in einem Barbershop in Strengelbach drei unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) gebaut haben. Zudem wird ihnen vorgeworfen, weiteren Sprengstoff gelagert zu haben, um eine vierte USBV herzustellen.
Für diese Zwecke beschafften sie diverse pyrotechnische Gegenstände und andere notwendige Materialien aus Frankreich und brachten sie in die Schweiz.
Alle fünf Angeklagten in vorzeitiger Haft
Die Angeklagten: Ein 27-jähriger Spanier, ein 23-jähriger Niederländer, ein 32-jähriger Mann mit niederländisch-türkischer Doppelbürgerschaft und ein 25-jähriger Kosovare.
Dazu kommt ein 30-jähriger Albaner, der im Laufe des Verfahrens identifiziert wurde. Er wurde international zur Verhaftung ausgeschrieben und konnte schliesslich im November in Holland festgenommen werden. Im Dezember erfolgte seine Auslieferung an die Schweiz.
Alle fünf Angeklagten befinden sich derzeit in vorzeitiger Haft. Nun muss sich das Bundesstrafgericht darum kümmern.