St. Galler Eltern nach Tod ihres Kindes verurteilt
Für das Kreisgericht Rorschach ist erwiesen, dass eine 35-jährige Frau und ein 55-jähriger Mann für den Tod ihrer Tochter verantwortlich sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Eltern hätten in Staad SG ihr Kind verwahrlost, so dass das Mädchen starb.
- Sie wurden wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Im August 2015 entdeckte die Polizei im Keller eines Hauses in Staad SG ein totes Mädchen. In einer auf vier Tage angesetzten Verhandlung ging es Ende November vor dem Kreisgericht Rorschach SG um die Frage, ob die Eltern für den Tod des Kindes verantwortlich gemacht werden können.
Das Kreisgericht sprach die Eltern in einem heute Donnerstag veröffentlichten Urteil wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Die Mutter wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Vater muss fünf Jahre ins Gefängnis.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Anklage hatte der 35-jährigen Mutter und den 55-jährigen Vater vorgeworfen, sie hätten das knapp zweijährigen Kindes wegen ihrer Drogensucht so sehr vernachlässigt, dass es starb. Es sei danach «wie Abfall» behandelt worden.
Die Mutter sollte anderem wegen vorsätzlicher Tötung, der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten sowie wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren erhalten, der Vater wegen der gleichen Tatbestände eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.
Todesursache nicht geklärt
Die Verteidigung verlangte für beide Angeklagten Freisprüche. Die Anwältin der Mutter erklärte, es gebe in diesem Fall keine Geständnisse. Deshalb handle es sich um einen Indizienprozess. Für eine Verurteilung fehle aber eine ununterbrochene Beweiskette.
Beim Kind sei keine Todesursache mehr feststellbar gewesen. Vermuten lasse sich ein Atemstillstand oder ein plötzlicher Kindstod.
Aufgrund einer unerklärlichen Reaktion und aus Panik habe die Frau nicht sofort den Notarzt gerufen, sondern das tote Kind in einen Koffer gepackt und diesen in den Keller gestellt. Es gebe aber keinen beweisbaren Zusammenhang, «wie ein Tun oder Lassen» ihrer Mandantin zum Tod des Kindes geführt haben könnte, sagte die Anwältin.
Der Vater sei in ein chaotisches Umfeld hineingezogen worden, erklärte dessen Anwalt. Er sei wegen psychischer Probleme unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden. Bei der Betreuung der Tochter habe er sich auf die Mutter verlassen.