St. Gallen: Schafe bis auf Knochen abgemagert – Halter verurteilt

Ein 74-jähriger Tierhalter aus dem Kanton St. Gallen wurde wegen Tierquälerei und Verstössen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.

Schafe
Ein St. Galler hielt mehrere abgemagerte Schafe auf seinem Hof. (Symboldbild) - Keystone

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hat einen Tierhalter per Strafbefehl wegen Tierquälerei und Verstössen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.

Kontrolleure entdeckten in einem Stall mehrere bis auf die Knochen abgemagerte Schafe. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

Der 74-Jährige hielt im Kanton St. Gallen eine Herde Schafe auf einer völlig abgefressenen Weide. Dies ist einem Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft zu entnehmen, dem eine Kontrolle durch das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen im November 2024 vorausging.

Die Tiere hätten bereits versucht, sich unter dem Zaun durchzufressen, um an Gras zu gelangen. Als die Kontrolleure Grasbüschel auf die Weide warfen, begannen die Tiere «gierig» zu fressen.

In einem Stall waren zudem mehrere abgemagerte Schafe. «Die Wassertröge waren leer und ausgetrocknet», heisst es im Strafbefehl weiter. In einer Box im Stall lag ein totes Schaf.

Totes Schaf im Stall entdeckt

Das Tier dürfte gemäss der Staatsanwaltschaft bereits seit längerem tot gewesen sein, als es die Kontrolleure entdeckten. Eigentlich hätte der Tierhalter den Kadaver zeitnah wegbringen müssen. Damit verstiess er gegen das Tierseuchengesetz.

Weiter ist im Strafbefehl festgehalten, dass mehrere Schafe lange und ungepflegte Klauen hatten. Dies, obwohl eine Pflege der Klauen vorgeschrieben ist. Dem 74-Jährigen war bereits 2017 verboten worden, Tiere zu halten.

Ausgenommen vom Verbot sind einzig Schafe. Bei der Kontrolle im November 2024 waren mindestens vier Katzen auf dem Hof, womit der Tierhalter das Verbot von 2017 missachtete.

Der 74-Jährige wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 60 Franken verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 1000 Franken bezahlen, sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden.

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